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Der BLGS NRW setzt das Erfolgsmodell Nachwuchspreis auch 2025 fort. Das ungebrochen hohe Interesse der Masterabsolventinnen und Masterabsolventen sowie das stets großartige Feedback der Juror:innen zu den eingereichten Arbeiten bestärken uns darin, den Nachwuchspreis auch im Jahr 2025 wieder auszuschreiben.
Der Nachwuchspreis 2025 richtet sich an Master-Absolvent:innen der Pädagogik in Pflege- oder Gesundheitsberufen, die ihren Master-Abschluss in NRW erworben haben oder in NRW in der Berufsbildung tätig sind.
Die Preisverleihung findet am 30. Oktober 2025 im Rahmen der Fachtagung des BLGS NRW statt.
Die Pflegeausbildung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die steigende Anzahl älterer Menschen und der damit einhergehende Bedarf an qualifizierten Pflegefachpersonen erfordern eine stetige Weiterentwicklung und Professionalisierung des Pflegesektors. Ein wichtiger Baustein hierbei ist die Ausbildung von Pflegefachpersonen. Um eine hochwertige Ausbildung sicherzustellen, ist es daher unerlässlich, einheitliche Qualitätsstandards für die generalistische Pflegeausbildung sowie einheitliche Qualifikationsstandards für Pflegelehrende in Deutschland zu etablieren.
Nach intensiver Diskussion im Landesvorstand NRW und im Austausch mit den Regionalsprecher:innen und dem Bundesverband haben wir ein Positionspapier entwickelt, das zwei zentrale Aspekte fokussiert sowie langfristige Konsequenzen aufzeigt. Damit einher geht die erneute Forderung nach einer verlässlichen Finanzierung der Pflegeschulen.
„Es fühlt sich an wie Weihnachten“ begrüßte Torsten Edelkraut, Landesvorsitzender des BLGS NRW die Teilnehmenden der 17. Fachtagung und Landesversammlung am 10. Oktober in Dortmund: „Alle kommen nach Hause, man trifft sich im Kreis von Freunden und Familie . Und es fühlt sich immer gut an.“ Vor vollem Haus gaben Torsten Edelkraut und Carsten Drude, Bundesvorsitzender des BLGS, den Teilnehmenden einen Überblick über die landes- und bundespolitischen Aktivitäten der letzten Monate.
Diversität in der (Pflege-) Ausbildung lautete die thematische Überschrift der Fachtagung. Die Auswahl des Themas folgte dem Wunsch der Mitglieder.
Ein Phänomen mit zunehmender Relevanz beleuchtete Elke Miriam Spörkel vom Bildungszentrum Niederrhein Wesel gGmbH (BZNW) in ihrem Vortrag: mit Transidentität in der Ausbildung umzugehen sei kein Einzelfall mehr, so Spörkel: „Es ist damit zu rechnen, dass jede 7. Person in der Ausbildung transident ist“. Anschaulich schilderte sie vor dem Hintergrund ihrer eigenen Biographie die Herausforderungen, die ein Outing als transidente Person mit sich bringt. „Transidentität wird nicht durch das deutlich, was zwischen den Beinen ist, sondern durch das, was zwischen den Ohren passiert“ betonte Spörkel und erklärte, dass mit den Auszubildenden über ihr Erleben geredet werden müsse – das von Scham bis Übergriffigkeit viele Facetten beinhalte. Besonders bemerkenswert waren die Eindrücke von Jonas, Auszubildender zur Pflegefachperson am BZNW. Diese umfassen die gesamte Bandbreite an positiven und negativen Erfahrungen: so berichtete er einerseits von einem Angehörigen einer Zu-pflegenden Person, der ihn konsequent mit einem weiblichen Vornamen ansprach und andererseits von einer Kollegin, die im Gespräch mit einer Pflegeempfängerin sensibel ein Fremd-Outing vermieden hat. Beide betonten, dass Sensibilität ein wesentlicher erster Schritt sei, und dass es wichtig sei, das Thema mit Geschichten zu füllen – denn Geschichten regen zum Nachdenken an!
Anschließend beschäftigten sich Dr. Tülay Altun und Dr. Katrin Günther aus dem Arbeitsbereich Deutsch als Zweit- und Fremdsprache und Mehrsprachigkeit der Universität Paderborn mit der Relevanz von sprachbildendem Unterricht in der (Pflege-)Ausbildung, denn: Die richtigen Worte können Leben retten! Ausgehend vom Beschluss der 92. Gesundheitsministerkonferenz im Eckpunktepapier zu erforderlichen Deutschkenntnissen in der Gesundheitsfachberufen (Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau von GER B2) nahmen sie die Teilnehmenden mit auf einen wilden Ritt durch die häufig intuitive und zu wenig reflektierte Anwendung der deutschen Alltags- und Fachsprache. Eine Herausforderung: In der Fachsprache gewinnen Worte häufig eine andere Bedeutung als im alltagssprachlichen Kontext. „Es brennt“ löst im alltagssprachlichen Kontext eben eine andere Reaktion aus als im fachsprachlichen Gebrauch. Doch was tun? Mit dem Scaffolding boten Tülay Altun und Katrin Günther den Zuhörenden ein Konzept zum koordinierten fachlichen und sprachlichen Lernen an, das auf der Makro-Ebene die Rahmenbedingungen beleuchtet (Bedarfsanalyse, Lernstandsanalyse, Unterrichtsplanung) und auf der Mikro-Eben den Blick auf die Unterrichtsinteraktion richtet. Mit Beispielen untermauerten sie die Bedeutung der jeweiligen Ebenen und bezogen diese anschließend auf konkrete curriculare Einheiten aus der Pflegeausbildung.
Braking barriers und die Suche nach Frau Yilmaz – der Nachwuchspreis des BLGS NRW 2024 wird an Christina Telöken verliehen
Christina Telöken ist die Preisträgerin des Nachwuchspreises des BLGS NRW im Jahr 2024. In ihrer Masterarbeit untersuchte sie die Motivation und Lernentwicklung aus der Sicht der Lernenden beim Einsatz von Escape Rooms im Pflegeunterricht.
Ebenfalls ausgezeichnet als gemeinsame Zweitplatzierte wurden Aida Tadzic und Natalie Reyes Castellanos-Herr und Rabea Sandt.
Den ausführlichen Bericht zur Preisverleihung gibts hier.
Die Idee des Nachwuchspreises, die Arbeit der jungen Lehrenden zu würdigen, Hochschule und Bildungspraxis zu verzahnen und kreative und praxisorientierte Erkenntnisse einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, geht also auf. Daher wird der Nachwuchspreis des BLGS NRW auch im Jahr 2025 wieder ausgeschrieben.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen vom 10.12.2021 wird verlängert. Sie war zunächst bis zum 31.12.2024 befristet. Da in der ersten Förderperiode die Mittel nicht vollumfänglich von den Schulen abgerufen wurden, werden die geplanten Haushaltsmittel nun entsprechend reduziert. Es bleibt bei den 189 Euro pro Schulplatz und Jahr für die ehemaligen Fachseminare für Altenpflege.
Beunruhigend ist die Tatsache, dass die Schulen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht abgerufen haben. So wurden lediglich 2,2 Mio. Euro abgerufen, bei einer Gesamtsumme von 7 Mio. Euro, die das Land NRW bereitgestellt hatte. Aus Sicht der Landesregierung bedeutet das, dass die Finanzierungsbedarfe der Schulen gedeckt sind.
Der BLGS NRW spricht sich ungeachtet dieser Situation für eine vollumfängliche Refinanzierung der Miet- und Investitionskosten aller Pflegeschulen aus und wiederholt damit die Forderungen, die bereits im Mai im Positionspapier erhoben wurden.
Im Namen des Bundesinstituts für Bildung und Forschung forscht die Fliedner Fachhochschule Düsseldorf im Verbundprojekt LimCare (https://limcare-b83a4eb63448.herokuapp.com/de) gemeinsam mit der Universität Münster zur Tätigkeit, den Herausforderungen und den Fortbildungswünschen von Praxisanleitenden in der Pflege.
Um eine gute Datenbasis zu erhalten werden noch Praxisanleitende gesucht, die bereit sind, an der Umfrage teilzunehmen.
Für die Beantwortung der Fragen werden ca. 12-15 Minuten benötigt. Über den Link gelangen Sie direkt zur Umfrage.
Unter dem Motto „Profession Praxisanleitung – Unsere Rolle und Verantwortung als Wegbereitende zum Berufsstolz in den Gesundheitsfachberufen“ trafen sich am 22.08.2024 125 engagierte Teilnehmende am Universitätsklinikum Münster und tauschten sich intensiv über ihre Rolle und Verantwortung als qualifizierte Praxisanleitende aus. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Wahrnehmung und Weitergabe von Berufsstolz an die Auszubildenden – ein zentrales Element für die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe.
Krönender Abschluss des Tages war der inspirierende Impulsvortrag von Dr. German Quernheim zum Thema Berufsstolz in der Praxisanleitung, der zahlreiche Denkanstöße lieferte und die Bedeutung des Themas nochmals eindrucksvoll unterstrich.
„Es war erneut eine äußerst erfolgreiche Fachtagung für Praxisanleitende in NRW. Wir freuen uns bereits jetzt auf die nächste Veranstaltung im kommenden Jahr“, resümieren die Organisatorinnen Lisa Icking und Kira Schawe sowie Vorstandsmitglied Dennis Martach zufrieden.
Der Pflegerat NRW, in dem der BGLGS als Mitgliedsverband vertreten ist, hat sich jüngst zur Abwicklung der Pflegekammer in Baden-Württemberg positioniert und einen offenen Brief an Minister Lucha gesendet.
Die Ankündigung des MAGS NRW, die institutionelle Förderung des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld einzustellen, wird vom Pflegerat NRW ebenfalls kritisch gesehen. In seiner letzten Sitzung hat der Pflegerat NRW zu diesem Thema beraten und wird in nächster Zeit ebenfalls eine Stellungnahme formulieren, in der sich auch die Position des BLGS NRW wiederfindet.
Am 7.5.24 fand erstmals eine Fachtagung speziell für Pädagoginnen und Pädagogen im Gesundheitswesen in Schwerte zum Thema Classroom Management statt. Unser Dozent, Dr. Marvin Stelmach-Jung, schaffte es schnell, die Lehrenden in seinen Vortrag zu integrieren und überzeugte durch seine lebhafte und spannende Präsentation. In den sich anschließenden Workshops diskutierten die Teilnehmenden intensiv zu den Themen Präventive Aspekte, Interventionsmöglichkeiten bzw. Beziehungsgestaltung im Classroom Management.
Insgesamt eine tolle Fachtagung – bereichernd nicht nur für Jung-Lehrende, sondern auch für berufserfahrene Lehrkräfte!
Die Schulen des Gesundheitswesen stehen vor immer größeren Herausforderungen, um ihrem Ausbildungsauftrag gerecht zu werden. Ein Teil dieser Herausforderungen hängt mit der Finanzierungssystematik und der strukturellen Einordnung der Ausbildungen im Gesundheitswesen im berufsbildenden System zusammen.
Nach intensiver Diskussion im Landesvorstand NRW und anschließend im Austausch mit dem Bundesverband haben wir nun ein Positionspapier entwickelt, das drei zentrale Aspekte fokussiert. Wir schließen uns damit der zuletzt im Februar 2024 vom DEVAP und VKAD erhobenen Forderung nach einer verlässlichen Finanzierung der Pflegeschulen an – und stellen erste Überlegungen für eine Weiterentwicklung des Ausbildungssystems Pflege zur Diskussion.
Anke Aumann, neue Sprecherin der Praxisanleiterkonferenz, freut sich auf den Neustart: Das Treffen am 27.05.2024 markiert einen Neustart für die Konferenz und bietet eine Gelegenheit zum Austausch sowie zur Mitgestaltung der Neuorganisation. Ihre Ideen und Anregungen sind dabei von großer Bedeutung, um gemeinsam erfolgreiche Wege für die Zukunft zu finden.
Gerne leiten Sie diese Einladung auch an Interessierte weiter, die bisher noch keine Mitglieder im BLGS sind. Es ist eine gute Gelegenheit für sie, einen Einblick in unsere Arbeit zu erhalten und möglicherweise Interesse an einer zukünftigen Mitgliedschaft und Mitarbeit zu entwickeln.
Anmeldungen bitte bis zum 17.05.2024 an aumann@blgsev.de
Der Terminkalender für das Fortbildungsjahr 2024 füllt sich – und der BLGS NRW ist mit dabei:
Wir beleuchten den Themenkomplex aus zwei verschiedenen Perspektiven: Transidentität in der Ausbildung und Sprache als Schlüssel zur Gesundheit. Abgerundet wird das Programm durch die Verleihung des Nachwuchspreises 2024, neue Informationen aus dem MAGS NRW sowie die anschließende Landesversammlung.
Wer noch eine Bewerbung für den Nachwuchspreis des BLGS NRW einreichen möchte, kann das noch bis zum 31.03.2024 tun.
Alle Informationen rund um den Nachwuchspreis und Ihre Bewerbung finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihr Exposé!
Das Projekt INTRO NW läuft in diesem Jahr weiter und ist als Ganzes noch nicht beendet.
Sofern Teile des Projektes bereits aus Sicht der Teilnehmenden abgeschlossen wurden, unterliegen diese in der Regel der weiteren Bearbeitung durch die Projektnehmer und der Beurteilung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Im Anschluss an die notwendigen Finalisierungsarbeiten werden die erforderlichen Umsetzungsschritte eingeleitet und an- beziehungsweise abschließend erfolgt dann die Freigabe durch das MAGS. Da die beschriebenen Prozesse noch laufen, können zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht alle entwickelten Materialien zur Verfügung gestellt werden.
Nach Vollendung der einzelnen Verfahrensschritte werden das MAGS und/oder die Projektnehmer die Ergebnisse aus INTRO NW der (Fach-)Öffentlichkeit über die bewährten Kanäle zur Verfügung stellen. Eine Übersicht über die bereits veröffentlichten Materialien finden Sie weiterhin auf der bekannten Homepage des MAGS unter: https://www.mags.nrw/pflegefachfrau-pflegefachmann
Die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2023 ist veröffentlicht und auf den Seiten des MAGS NRW abrufbar. Die Regionalkonferenzen zur Gesundheitsberichterstattung finden 2024 statt.
Die Lehrerfortbildung der Regionalkonferenz Detmold am 21.11.2023 ist auf großes Interesse bei den Mitgliedern gestoßen. Aus ganz NRW waren Teilnehmende nach Bielefeld gekommen und haben die Impulse der Vortragenden interessiert verfolgt. Erneut wurde deutlich, dass der Austausch von den Lehrenden sehr wertgeschätzt wird. Die Dokumentation der Fortbildung finden Sie im Mitgliederbereich.
Der BLGS NRW verleiht im Jahr 2024 zum siebten Mal den Nachwuchspreis an Masterabsolventinnen und -absolventen der Pädagogik in Pflege- und Gesundheitsfachberufen.
Zur ausführlichen Ausschreibung geht`s hier.
Morgens, halb zehn in Dortmund – was konnte es Schöneres geben, als vor vollem Haus die 16. Fachtagung und Landesversammlung des BLGS NRW zu eröffnen. „Obwohl die Welt gerade völlig aus den Fugen zu geraten scheint, freut es uns sehr, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind“, so Torsten Edelkraut, Landesvorsitzender in NRW. Und schlussfolgerte: Der berufspolitische Austausch ist wichtiger denn je. Unter den zahlreichen Gästen waren auch Jens Albrecht, Vizepräsident der Pflegekammer NRW und Annett Bormann, Referentin im Referat Bildung der Pflegekammer NRW.
Minister dankt dem BLGS NRW für die gute Zusammenarbeit
LMR Prof. Dr. Thomas Evers, Leiter Gruppe V C Pflege und Gesundheitsfachberufe im MAGS NRW, überbrachte die Grüße des Ministers. Angesichts eines regulierten Feldes, in dem sich die Gesundheitsberufe bewegten, rief Prof. Dr. Evers die Anwesenden auf, die Gestaltungsspielräume miteinander zu entwickeln und zu nutzen. Auch wenn aus Sicht von Prof. Dr. Evers kein Minister so viel für die Pflege- und Gesundheitsberufe getan habe wie Karl-Josef Laumann und noch nie so viel Geld im System gewesen sei, werde der Nachfragedruck weiter steigen, zeigte sich Thomas Evers überzeugt. Die Sorgen der Anwesenden in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Lehrenden und die kommende Berentungswelle durch das Ausscheiden der Boomer bestätigte er und sprach von einem Mangel an „nachwachsenden“ Lehrkräften. Er räumte ein, dass der Mangel absehbar gewesen sei, aber zu spät reagiert wurde. Mit verschiedenen Maßnahmen wolle man nun das Problem lindern. Konkrete Entscheidungen seien aber noch nicht gefallen. Prof. Dr. Evers berichtete aus der Perspektive des Ministeriums von den Aktivitäten des letzten Jahres, die vor allem geprägt waren durch die Reform der Krankenhausplanung sowie durch die Fachkräfteoffensive im Gesundheitswesen. Thomas Evers betonte, dass der BLGS NRW ein wichtiger Ansprechpartner für das Ministerium sei.
Sozialer Brennpunkt (Pflege-) Ausbildung
Eine Facette der Thematik der Fachtagung beleuchteten Claudia Kröll und Marita Hebbecker (In Via Köln e.V.) sowie Prof. Dr. Katrin Keller und Yvonne Behrens (FOM Hochschule):
Sie berichteten aus dem Projekt „Ausbildungsbegleitung und -coaching in der Pflege“. Bei der Analyse der Situation von Auszubildenden konnten sie zwischen personenbezogenen und systembedingten Problemen unterscheiden. Ein sehr großes Problem stelle weiterhin innerhalb des Systems dar, dass den Auszubildenden zu wenig Verständnis bezüglich ihrer beruflichen Unerfahrenheit entgegengebracht werden. Innerhalb des Projektes konnten Maßnahmen wie z.B. die kollegiale Beratung, das personale Coaching oder auch das Lerncoaching identifiziert werden, die als wirksam empfunden wurden. Dazu sei es wichtig, dass es Verlässlichkeit gebe: ein klarer Rahmen, feste Orte und Zeiten sowie die Bekanntheit der Angebote zu Ausbildungsbeginn seien wesentliche Gelingensfaktoren. Sie konstatierten, dass es außerdem zunächst Zeit gebraucht habe, Vertrauen aufzubauen zwischen Auszubildenden und den Mitarbeiterinnen des Projektes. Was braucht es? Aus Sicht der Vortragenden vor allem eine Verstetigung von Schulsozialarbeit mit einem methodischen Repertoire.
Anschließend beschäftigte sich Prof. Dr. Bärbel Wesselborg (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf) mit der Gesundheit der Pflegelehrenden. Die Gefahr der Belastungs- und Beanspruchungssymptomatik sei im Lehrendenberuf zwar höher, nicht jedoch im Vergleich zu anderen Interaktionsberufen. Mögliche Folgen der Gesundheitsbelastung seien auf Ebene der Lehrenden (Symptome wie z.B. Kopfschmerzen, aber auch Berufsunzufriedenheit), der Schulen (Fehltage, Arbeitsdichte) und der Auszubildenden (Unterrichtsqualität) erkennbar. Anhand des Systemischen Anforderungs- und Ressourcenmodells erläuterte Bärbel Wesselborg dann einerseits die interne und externe Anforderungen, mit denen Lehrende konfrontiert seien, blickte aber auch auf die jeweiligen Ressourcen. Anschließend zeigte sie anhand konkreter Beispiele Zusammenhänge zwischen Lehrer-Schüler-Beziehungen und Lehrergesundheit auf. Als Lösungsideen schlug Prof. Dr. Wesselborg verhaltens- und verhältnisbezogene Interventionen vor. Während die Verhältnisse die Frage nach arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen stellten, ginge es beim Verhalten um personenbezogene Ansätze. Eine Kombination beider Ansätze ist dabei überaus empfehlenswert, um die Ergebnisse weiter zu verbessern.
Praxisanleitung stärken – der Nachwuchspreis des BLGS NRW geht 2023 an Nicole Einwohlt und Katharina Läzer-Franke
Erstmalig wurde in diesem Jahr eine Arbeit mit dem Nachwuchspreis ausgezeichnet, die sich auf einen Gesundheitsfachberuf bezieht, der nicht Pflege heißt! Für ihre Arbeit mit dem Thema Entwicklung eines Konzeptes für die Umsetzung der praktischen Ausbildung in der Ergotherapie nahmen Nicole Einwohlt und Katharina Läzer-Franke den Nachwuchspreis 2023 freudestrahlend in Empfang.
Ebenfalls ausgezeichnet als gemeinsame Zweitplatzierte wurden Bettina Strippling und Sebastian Börner.
Alle Ausgezeichneten waren im Vorfeld gebeten worden, ihre jeweilige Arbeit mittels einer Posterpräsentation den Gästen vorzustellen. Die Idee kam gut an, vor den Postern bildeten sich in den Pausen immer wieder interessierte Gruppen, die mit den Autor:innen ins Gespräch kamen.
Die Idee des Nachwuchspreises, die Arbeit der jungen Lehrenden zu würdigen, Hochschule und Bildungspraxis zu verzahnen und kreative und praxisorientierte Erkenntnisse einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, geht also auf. Daher wird der Nachwuchspreis des BLGS NRW auch im Jahr 2024 wieder ausgeschrieben.
Alle Vorträge der Fachtagung und das Protokoll der Landesversammlung sind im Mitgliederbereich hinterlegt.
Zum Thema Skills Lab laden die Sprecher:innen der Regionalkonferenz Detmold, Judith Kreuziger und Tobias Bach alle interessierten Lehrenden zu einer Fortbildung am 21.11.2023 von 09.00 – 13.00 Uhr nach Bielefeld ein. Die Fortbildung richtet sich an Mitglieder des BLGS e.V. und auch an Interessierte, die sich zum Thema Skills Lab informieren und austauschen wollen.
Die Ausbildungspauschalen für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann sind für die Jahre 2024 und 2025 vereinbart:
Pflegeschulen erhalten 8.450,- € (2024) bzw. 8.750,- € (2025) pro Platz und Jahr. Diese Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass das Lehrer-Schüler-Verhältnis von 1:25 Bestand hat.
Die Träger der praktischen Ausbildung erhalten 9.500,- € (2024) bzw. 9.800,- € (2025) pro Jahr für eine Auszubildende.
Auf Initiative der Praxisanleiterkonferenz Münster unter der Leitung von Kira Schawe und Lisa Icking fand am 04.09.2023 die erste NRW-weite Fachtagung des BLGS für Praxisanleitende statt. Von Köln bis Bocholt, von Kalkar bis Bad Oeynhausen – die 143 Teilnehmenden fanden aus allen Landesteilen nach Münster. Dennis Martach, Vorstandsmitglied des BLGS NRW, Lisa Icking und Kira Schawe, die Sprecherinnen der Praxisanleiterkonferenz Münster, begrüßten die Teilnehmenden mit dem Ziel, die Praxisanleitenden aus den verschiedenen Pflege- und Versorgungssettings miteinander zu vernetzen. Und der Plan ging auf: Die Fachvorträge kamen sehr gut an, das Networking wurde als motivierend erlebt und insgesamt war die Erkenntnis, dass die Praxisanleitenden mit ihren jeweiligen Herausforderungen nicht alleine sind, bereichernd. Die Best-Practice-Beispiele gaben als gute Ideengeber Sicherheit für die eigene Berufspraxis und die Professionalisierung von Praxisanleitung. Fazit: Der Wunsch und der Bedarf nach weiteren Fachtagungen ist sehr groß!
Am 30.06.2023 fand auf Einladung von Heike Weiß, Leiterin der Abteilung Pflege und Alter des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, ein fachlicher Austausch zur Fachkräftesicherung in den Pflege-, Betreuungs- und Gesundheitsfachberufen statt. Die Fachkräftesicherung insgesamt ist ein wichtiges politisches Thema, das das Land in der Fachkräfteoffensive NRW gebündelt hat. Nun gilt es, für die einzelnen Bereiche zu analysieren und Maßnahmen zu entwickeln.
Ergebnis des Auftakttreffens ist, dass 3 Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten gebildet werden, die mittelfristig Lösungsvorschläge für den jeweiligen Schwerpunkt entwickeln sollen.
Der BLGS NRW hat dem Ministerium seine Mitarbeit in der AG 2 “Gute Bildung” signalisiert.
Wechsel in der Sprecherinnenfunktion in den Regionalkonferenzen Detmold und Münster:
In Detmold hat Andreas Winter nach langjährigem Engagement als Sprecher der Regionalkonferenz das Amt an Judith Kreuziger und Tobias Bach abgegeben. Wir danken Andreas Winter sehr für sein Dasein als Kollege und kompetenter Ansprechpartner und wünschen ihm für den neuen Lebensabschnitt alles Gute.
In Münster haben sich mit Kathrin Folz und Andreas Holtmann ebenfalls gleich zwei neue Sprecherinnen der Regionalkonferenz gefunden. Der Wechsel wurde nötig, weil Dennis Martach in den Landesvorstand nachgerückt ist.
Wir begrüßen alle neuen Regionalsprecherinnen sehr herzlich und freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Fünf Mitgliedsschulen des BLGS NRW haben sich an der Entwicklung der Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die Ausbildung in der Anästhesietechnischen Assistenz und der Operationstechnischen Assistenz beteiligt. Zusammen mit dem Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) und der MA&T Sell & Partner GmbH wurden die einheitlichen Rahmenpläne im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW in einem zweijährigen Projekt entwickelt. Die Ergebnisse stießen bei der Abschlussveranstaltung bundesweit auf großes Interesse. Die Rahmenpläne werden auf den Seiten des MAGS veröffentlicht.
Zur Pressemitteilung: ATA-OTA_PM 230628
Dr. Daniela Schlosser, seit Oktober (wieder) Vorstandsmitglied im BLGS NRW, hat darum gebeten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt von ihrem Vorstandsposten entbunden zu werden.
Diese Entscheidung ist Daniela Schlosser alles andere als leichtgefallen, macht ihr die Tätigkeit im Landesvorstand und die berufspolitische Arbeit des BLGS NRW doch viel Spaß. Gleichzeitig ist Daniela Schlosser jedoch auch Kammermitglied der neugewählten Pflegekammer in NRW. „Ich habe die Arbeit bzw. den Umfang der Zeit in der Pflegekammer NRW und im Bildungsausschuss unterschätzt. Zudem bin ich bei meinem Arbeitgeber, der FH Münster, auch sehr gefordert und ein Familienmensch möchte ich auch gerne noch sein“, begründet Daniela Schlosser ihren Schritt.
Der Landesvorstand bedauert und versteht zugleich diese Entscheidung. „Familie, Beruf und Ehrenämter unter einen Hut zu bringen ist eine große Herausforderung. Wir haben großen Respekt davor, dass Daniela sich diesen Herausforderungen stellt. Bei allem Bedauern über ihr Ausscheiden als Vorstandsmitglied freuen wir uns sehr, dass sie den Nachwuchspreis des BLGS NRW weiter unterstützt und begleitet“, so Torsten Edelkraut, Landesvorsitzender des BLGS NRW.
Als Nachfolger rückt Dennis Martach nun in den Landesvorstand des BLGS NRW nach, da er bei der Vorstandswahl im letzten Oktober die nächst-häufigen Stimmen auf sich vereinen konnte. Der Landesvorstand freut sich auf die künftige Zusammenarbeit und heißt Dennis Martach herzlich willkommen!
Das Land NRW hat eine neue Initiative gestartet, die Ausbildungswege im Bereich der Pflege auszubauen: Absolvent: innen einer Sozialassistenzausbildung mit dem Schwerpunkt Pflege bekommen die Möglichkeit, diesen Abschluss auf die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann anrechnen lassen und die Fachkraftausbildung damit um ein Jahr verkürzen zu können.
Der BLGS NRW begrüßt generell Initiativen, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, spricht sich jedoch entschieden gegen eine erneut niederschwellige und quantitativ wirksame Maßnahme aus. Näheres entnehmen Sie bitte dem Positionspapier des BLGS NRW.
Vom DBfK und den NRW DRK-Schwesternschaften “Bonn” e.V. und Krefeld e.V. liegen Stellungnahmen vor. Das Thema ist ebenso im Landespflegerat NRW positioniert.
1. Kursgrößen in der Berufsausbildung
Der BLGS NRW hat das Ministerium angeschrieben und um eine Prüfung der starren Vorgaben bei der Besetzung neu startender Kurse in den Berufsausbildungen gebeten. Die Bewerbersituation und die aufwändiger werdenden Prozesse, Ausbildungsplätze zu besetzen, machen es u.E. nach notwendig, den Schulen mehr Flexibilität zu ermöglichen. Das Schreiben an Herrn Prof. Evers finden Sie hier.
2. Bewerbungsfrist Nachwuchspreis
Haben Sie Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Team, die jüngst ihren Master-Abschluss erworben haben? Möchten Sie pädagogische Themen einem breiteren Publikum bekannt machen? Dann ist das ein Fall für den Nachwuchspreis!
Die Bewerbungsfrist für den Nachwuchspreis 2023 endet am 31.03.2023!
Infos: https://blgsev.de/landesverbaende/lv-nordrhein-westfalen/nachwuchspreis/
3. Digitale Lernformen – Antwort des MAGS auf das Schreiben des BLGS NRW
Schon etwas länger her ist unser Schreiben an das MAGS zur regelhaften Ermöglichung digitaler Lehr- und Lernformen in allen Ausbildungsberufen. Das MAGS entschuldigt sich sehr für die verspätete Antwort, die Sie hier finden.
4. Vorstand der Pflegekammer gewählt
Ende Februar hat die Pflegekammer NRW ihr Präsidium, ihren Vorstand sowie die Mitgleider der Ausschüsse gewählt. Wir freuen uns sehr, dass Jens Albrecht zum stellvertretenden Präsidenten gewählt wurde, ebenso freuen wir uns über die Mitgliedschaft von Dr. Andreas Bock und Dr. Daniela Schlosser im Bildungsausschuss der Pflegekammer NRW.
Safe the date:
Die diesjährige Fachtagung und Landesversammlung des BLGS NRW findet am 19.10.2023 im Messe&Congress in Dortmund statt.
Die Fachtagung steht unter der Überschrift:
“Sozialer Brennpunkt Pflegeausbildung”
Wie Ausbildende den neuen Herausforderungen begegnen können
Wir informieren, sobald eine Anmeldung zur Fachtagung über das Online-Portal eveeno möglich ist.
Der Landesvorstand des BLGS NRW gratuliert Sandra Postel und Jens Albrecht sehr herzlich zur Wahl zur Präsidentin bzw. zum Vizepräsidenten der Pflegekammer NRW.
Diese Wahl ist gerade für die Pflegebildung ein besonderes Zeichen und der BLGS NRW ist sehr glücklich mit Sandra Postel und Jens Albrecht zwei Kolleg:innen mit profunden Kenntnissen zur Bildungslandschaft, nicht nur im Vorstand der Pflegekammer, sondern darüber hinaus im Präsidium zu wissen.
Wir freuen uns also auf eine konstruktive Zusammenarbeit, um (nicht nur) die Pflegebildung gut für die Zukunft aufzustellen – und um damit die Attraktivität, Professionalität und Qualität des Berufes voran zu treiben!
Der 16.12.2022 markiert für die Pflegenden in NRW den Beginn einer neuen Ära: im Rahmen eines Festaktes, bei dem neben den neu gewählten Mitgliedern der ersten Kammerversammlung der Pflegekammer NRW, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Karl-Josef Laumann sowie zahlreichen politischen Vertretern der demokratischen Parteien des Landtages NRW auch viele Gäste anwesend waren, hat sich die aus 60 Mitgliedern bestehende Kammerversammlung konstituiert.
In seinem Grußwort betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Notwendigkeit der Pflegekammer.
“Heute ist ein historischer Tag für die Pflege in Nordrhein-Westfalen. (…) Die Pflegekräfte sind nun politisch unabhängig und haben es selbst in der Hand, die Pflege zu verändern. Dies ist eine enorme Chance.”
Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW ergänzte:
“Die Aufgabe lautet nun, mit einem starken Zusammenhalt und neuem Selbstbewusstsein die spezifischen Interessen der Mitglieder deutlich und nachdrücklich in der Öffentlichkeit und Politik zu vertreten.“
Die neu gewählte Kammerversammlung hat nach dem Festakt die Ärmel hochgekrempelt und direkt mit der Arbeit offiziell begonnen. Wir sind froh und stolz, dass das Thema Bildung in der Kammerversammlung besetzt ist – alleine durch die 5 Delegierten, die als Mitglieder des BLGS NRW in die Kammerversammlung gewählt wurden.
Der Landesvorstand des BLGS NRW freut sich auf die Zusammenarbeit mit der Pflegekammer in allen bildungsrelevanten Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Pflegeberufen und gratuliert allen gewählten Mitgliedern der ersten Kammerversammlung sehr herzlich.
Der BLGS-NRW (Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe-Landesverband Nordrhein-Westfalen) freut sich, den Nachwuchspreis für Masterabsolventinnen und -absolventen der Pädagogik in Pflege- und Gesundheitsfachberufen im Jahr 2023 bereits zum sechsten Mal zu verleihen.
Der Preis ist mit 2.000 Euro dotiert und wird an Absolventinnen und Absolventen vergeben, die ihr Studium in NRW absolviert haben oder in NRW im Bereich der Berufsbildung tätig sind. Eingereicht werden können Abschlussarbeiten, die mit mindestens “gut” bewertet wurden und nicht älter als drei Jahre sind.
Der Nachwuchspreis richtet sich an Berufseinsteiger:innen deren Abschlussarbeit sich mit einem Thema der Schulentwicklung (Unterrichts-, Personal- bzw. Organisationsentwicklung) beschäftigt. Eine Verbindung zu einem berufspolitischen/ gesellschaftlich relevanten Themengebiet ist wünschenswert.
Der Nachwuchspreis BLGS-NRW wird im Rahmen der Fachtagung des Landesverbandes NRW im Oktober 2023 überreicht. Die ausgezeichnete Arbeit wird hier in Form eines Impulsvortrags präsentiert. Zuvor findet ein Auswahlverfahren statt. Weitere Informationen zum Nachwuchspreis finden Sie hier.
„Veränderungen sind am Anfang schwer, in der Mitte chaotisch und am Ende wunderschön“ – so lässt sich die 15. Fachtagung und Landesversammlung des BLGS NRW überschreiben, die am 27.10.2022 stattfand.
Thomas Kutschke, der scheidende Landesvorsitzende des BLGS NRW, betonte in seiner Begrüßung, dass ohne Veränderungen weder Bildung noch Verbandsarbeit möglich seien. Damit nahm er zum einen Bezug auf das diesjährige Schwerpunktthema der Fachtagung, und läutete zum anderen den „Wachwechsel“ im Landesvorstand ein: Ebenso wie Evelyn Adams und Klaus Stinner war er nicht mehr zur Wahl angetreten. Als sichtbare Bestätigung der Arbeit im Landesverband wertete er, dass auch in diesem Jahr über 100 Mitglieder der Einladung gefolgt waren und der Saal komplett ausgebucht war.
Lernen im Skillslab
Das lernten die Teilnehmenden der Fachtagung von Tanja Matyssek, Leiterin Ausbildung und Projektleiterin Simulationszentrum der St. Elisabeth Akademie Neuss. Sie lud das Publikum in ihrem Beitrag „Skills Lab – Von der Anschauung zur Erkenntnis“ ein, am konkreten Beispiel die konzeptionelle und räumliche Entwicklung eines Simulationszentrums nachzuvollziehen – und auch von Fehlern in diesem Prozess zu lernen. Anschaulich berichtete sie von den vielen kleinen und manchen großen Hürden, z.B. in Bezug auf Berufskleidung und persönliche Hygiene. Aber „Nägel dürfen“ so Tanja Matyssek, das sei ein Kompromiss, auf den man sich eingelassen habe. Die konsequente Veränderung, das Skills Lab als Teil der Ausbildung zu verstehen, habe allen Beteiligten und auch den Lehrenden viel abgefordert, denn der eigene Unterricht musste an die Trainings angepasst werden. Wichtig sei, zu erkennen, dass praktischer Unterricht etwas anderes ist als ein Simulationstraining und sich auszutauschen: „Holen Sie Ihre Kollegen ins Boot!“ Für eine gelingende Arbeit im Skills Lab sei es wichtig, klare Regeln und Verantwortlichkeiten zu definieren – und diese auch einzuhalten.
Pflegende stärken – Nachwuchspreis 2022 für Nele Nissen
Bereits zum fünften Mal wurde im Rahmen der Fachtagung der Nachwuchspreis des BLGS NRW verliehen. Die Laudatoren Daniela Schlosser und Torsten Edelkraut freuten sich sehr, dass dem Bewerbungsaufruf 17 Bewerberinnen und Bewerber gefolgt waren. Die eingereichten Exposés überzeugten auch diesmal durch ihre Güte, sodass den Jurorinnen Prof. Dr. Bärbel Wesselborg und Dr. Jette Lange die Auswahl entsprechend schwer fiel.
Preisträgerin ist Nele Nissen, die in ihrer Arbeit ein Schulkonzept zur Stärkung der Pflegenden entwickelte – und das bereits in der Pflegeausbildung. Sie freute sich sehr über die Auszeichnung und wird ihre Arbeit in der PflegeZeitschrift vorstellen. Ebenfalls ausgezeichnet wurden Anita Jozanovic für ihre Entwicklung von Arbeits- und Lernaufgaben für die generalistische Ausbildung und Jörg Niedrich, der im Berufsfeld Rettungsdienst untersuchte, wie implizites Wissen im Kontext verschiedener Generationen gemanagt werden kann.
Minister Laumann dankt für die gute Zusammenarbeit
Prof. Dr. Thomas Evers aus dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales, überbrachte Grüße und Dank des Ministers. Anschließend berichtete er von den Aktivitäten des letzten Jahres, die vor allem geprägt waren durch die Reform der Krankenhausplanung sowie durch die Fachkräfteoffensive im Gesundheitswesen. Ziel sei es, die Pflege- und Gesundheitsberufe zu stärken und weiter zu entwickeln, so Thomas Ewers. In Bezug auf die Pflegeberufereform konstatierte er, dass die generalistische Ausbildung gut angelaufen sei – vor allem vor dem Hintergrund der enormen Veränderungen, die damit verbunden sind. Den BLGS würdigte er dabei als wichtigen Ansprechpartner. Neben positiven Entwicklungen wie z.B. dem Projekt zur Entwicklung von Rahmenplänen für die ATA- und OTA-Ausbildung musste er aber auch ungelöste Probleme einräumen. Hier bereitet vor allem der zunehmende Lehrermangel Sorgen. Für die unmissverständliche Unterstützung der Pflegekammer durch das MAGS erhielt Thomas Evers viel Applaus.
Thomas Kutschke nach 14 Jahren aus dem Vorstand verabschiedet
In einem emotionalen Rückblick bilanzierte der scheidende Vorsitzende Thomas Kutschke die Arbeit der zurückliegenden 14 Jahre. Als besonderen Erfolg wertete er die Demonstration vor dem Landtag, die zu einer besseren Finanzierung der damaligen Altenpflegeausbildung geführt habe. Ebenso wichtig waren die Bemühungen, den Schulen des Gesundheitswesens Zugang zu verschiedenen Förderprogrammen zur Digitalisierung zu ermöglichen. Erfolge seien nur möglich, wenn alle an einem Strang ziehen und Ziele gemeinsam verfolgen. „Pflegebildung – Quo vadis?“ lautete der Titel der ersten Fachtagung des BLGS NRW 2008. Diese Frage sei aktueller denn je, und so wünschte Thomas Kutschke dem neuen Landesvorstand gutes Gelingen bei der weiteren Suche nach Antworten. Das Publikum dankte Thomas Kutschke mit stehenden Ovationen. Und auch Klaus Stinner und Evelyn Adams wurden mit tosendem Applaus aus ihrer Vorstandstätigkeit verabschiedet.
In den neuen Landesvorstand wurden als Vorsitzender Torsten Edelkraut, als stellvertretender Vorsitzender Dr. Andreas Bock und als Vorstandsmitglieder Monika Huth, Dr. Daniela Schlosser, Susanne Leng, Myrèse Larkamp und Volker Thiel gewählt. Der neue Vorsitzende Torsten Edelkraut dankte im Namen des neuen Vorstands für das ausgesprochene Vertrauen und das eindrucksvolle Engagement der Mitglieder in NRW. Solcher Rückenwind stimme optimistisch, dass sich die gute Arbeit des BLGS in Nordrhein-Westfalen auch zukünftig erfolgreich fortsetzen lasse.
Am 27.10.2022 findet die 15. Fachtagung des BLGS NRW im Mercure-Hotel Dortmund Messe & Kongress statt. In diesem Jahr widmet sich die Fachtagung dem Theorie-Praxis-Transfer in der Ausbildung: Skills Lab – Von der Anschauung zur Erkenntnis. Tanja Matyssek, Projektleiterin des Simulationszentrums der St. Elisabeth Akademie Neuss beleuchtet das Thema in ihrem Fachvortrag.
Ihre Anmeldung zur Fachtagung und Landesversammlung des BLGS NRW ist weiterhin möglich! Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen regen Austausch.
Am 31.07.2022 endete die Frist, um eine Kandidatur für die Arbeit im Landesvorstand des BLGS NRW abzugeben. Erfreulicherweise haben sich viele Mitglieder des Landesverbandes für eine Kandidatur entschlossen – es wird also spannend. Nach Prüfung durch den Wahlausschuss werden alle Kandidaturen veröffentlicht.
Außerdem haben alle Kandidaten und Kandidatinnen am 21.09.2022 die Möglichkeit, sich den Mitgliedern des BLGS NRW in einer Online-Konferenz vorzustellen.
Die Qualifikation der Lehrenden an Notfallsanitäterschulen in NRW ist weiterhin nicht geregelt. Zwar arbeite das MAGS an einem entsprechenden Erlass, eine Veröffentlichung zu diesem Thema sei aber bisher nicht bekannt, so Thomas Kutschke, Landesvorsitzender des BLGS NRW. Daher hat die Sektion Notfallsanitäter nun in einem Schreiben an das MAGS um Informationen zum aktuellen Sachstand gebeten und gleichzeitig die fachkundige Einbindung in den weiteren Entwicklungsprozess angeboten. Die Antwort des MAGS finden Sie hier.
Die einjährige Ausbildung zur/m Pflegefachassistentin/en, die vom Land NRW 2021 neu geregelt wurde, endet 2022 erstmalig. Damit einher gehen neue Prüfungsregularien, die den Pflegeschulen durch die Bezirksregierungen bekannt gemacht wurden.
Das Informationsschreiben, das von den Bezirksregierungen Anfang Mai versandt wurde, hat bei einigen Mitgliedsschulen Irritationen ausgelöst, die sie gegenüber dem BLGS NRW geäußert haben. Daraufhin hat der Landesvorstand die von den Bezirksregierungen eingeführten Regularien geprüft und Unstimmigkeiten zur PflfachassAPrV festgestellt. Zudem steigt der administrative Aufwand der Pflegeschulen bei Umsetzung der neuen Regluarien erneut erheblich.
Der Landesvorstand hat daher alle fünf Bezirksregierungen angeschrieben (Brief downloaden) und darum gebeten, die Unstimmigkeiten vor allem juristisch zu klären. Außerdem hat der BLGS NRW das Angebot ausgesprochen, dem Land und den Bezirksregierungen bereits bei der Entwicklung neuer Regularien als “Sparringspartner” zur Verfügung zu stehen, um zukünftig Irritationen bei den Pflegeschulen zu vermeiden. Die Antwort der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie hier.
Die Amtszeit des amtierenden Landesvorstands endet turnusgemäß in diesem Jahr. Die anstehende Vorstandswahl ist für den Herbst dieses Jahres geplant. Aufgrund der besseren Planbarkeit hat sich der Landesvorstand entschieden, diese als reine Online-Wahl durchzuführen.
Heute möchten wir Sie dazu ermuntern, sich als Kandidatin / Kandidat für den Landesvorstand zur Verfügung zu stellen! Haben Sie Lust, Ihre Erfahrungen und neue Ideen in den Landesvorstand einzubringen? Teilen Sie uns Ihren Kandidaturwunsch bitte ab sofort, spätestens bis zum 31. Juli 2022 mit. Nutzen Sie dafür bitte das Kandidaturblatt und senden es, gerne auch mit einem Foto im JPG-Format, per Email an: kutschke@blgsev.de und info@blgsev.de
Bitte beachten Sie, dass für eine Kandidatur im Vorstand folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
Mindestens einjährige Mitgliedschaft für eine Kandidatur als Vorstandsmitglied. Mindestens zweijährige Mitgliedschaft für eine Kandidatur als stellvertretende/r Vorsitzende/r. Mindestens dreijährige Mitgliedschaft für eine Kandidatur als Vorsitzende/r.
Am 21. September 2022 ab 18:00 Uhr haben alle Kandidat/innen die Gelegenheit, sich in einem Online-Meeting den interessierten Mitgliedern vorzustellen.
Fragen zu einer Kandidatur für den Landesvorstand beantworten Ihnen alle derzeitigen Vorstandskolleginnen und -kollegen gerne!
An den Landesvorstand des BLGS NRW wurde die Frage herangetragen, ob es im Rahmen der praktischen Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann zulässig ist, wenn Auszubildende, die ihren Einsatz bei einem ambulanten Pflegedienst absolvieren, pflegerische Tätigkeiten ohne begleitende Fachkraft durchführen.
Da die Schulen nach § 10 PflBG die Gesamtverantwortung für die Ausbildung tragen, ist es für sie von großem Interesse, sich gegenüber den Kooperationspartnern, den Auszubildenden aber auch gegenüber den aufsichtführenden Behörden positionieren zu können.
Der Landesvorstand hat die Ombudsstelle für die Pflegeberufeausbildung kontaktiert und um Klärung gebeten. Die Antwort der Ombudsstelle liegt nun vor:
Die Rückfrage bei der Bezirksregierung Detmold ergab, dass von Auszubildenden keine Hausbesuche alleine durchgeführt werden dürfen – Auszubildende müssen immer von einer Fachkraft begleitet werden. Die Bezirksregierung Detmold bittet stellvertretend für alle Bezirksregierungen in NRW darum, dass sich die Auszubildenden oder die Schulen an die jeweils zuständige Bezirksregierung wenden, wenn diese Regel nicht eingehalten wird – nur dann seien die Bezirksregierungen handlungsfähig gegenüber dem Praxispartner.
Gleichlautend ist die Antwort von Prof. Dr. Igl zu dieser Frage: Auch er betont, dass ein Einsatz von Auszubildenden im ambulanten Dienst niemals alleine erfolgen darf.
Thomas Kutschke, Landesvorsitzender des BLGS NRW, hat sich mit einem Schreiben an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gewandt und darum geworben, digitale Unterrichtsmethoden und -formate in der Pflegeausbildung auch nach der Corona-Pandemie formlos zu verstetigen – so wie es bereits für die ATA-OTA-Ausbildung ermöglicht wird.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Unterstützung, die die Ausbildungsstätten durch den DigitalPakt NRW erhalten haben und vor dem Hintergrund der Investition der Ausbildungsstätten in die Entwicklung und Etablierung digitaler Unterrichtsformate könnten die Anstrengungen der letzten Jahre für die Zukunftssicherung und Weiterentwicklung der Schulen genutzt werden. “Mit einer entsprechenden Regelung können die Entwicklungen und die Pflegeschulen des Landes NRW unterstützt und gefördert werden” so Thomas Kutschke.
Das Land NRW hat das Landesausführungsgesetz zur Durchführung der ATA-OTA-Ausbildung verabschiedet und veröffentlicht.
Damit liegen nun neben den Vorgaben des Bundes (ATA-OTA-G und ATA-OTA-APrV) auch die landesspezifischen Regelungen zur Planung und Durchführung der beiden Ausbildungen vor.
Das Land NRW setzt seine “NRW-Förderrichtlinie zu § 54 PflBG” vom 09. August 2020 fort und hat eine entsprechende Änderung der Richtlinie veröffentlicht.
Eine weitere Richtlinie hat das Land NRW am 10. Dezember 2021 veröffentlicht: Die “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen” schafft erstmalig eine Möglichkeit der Refinanzierung für Miet- und Investitionskosten für Pflegeschulen, die nicht den Vorgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes unterliegen und nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind.
Die erfolgreiche Gremienarbeit des Landesverbands soll auch in der Pflegekammer NRW fortgeführt werden. Haben Sie Lust, die Interessen der Lehrenden als Mitglied des BLGS NRW in der Pflegekammer zu vertreten? Dann werden Sie Kandidat auf der Wahlliste des BLGS – je mehr BLGS-Mitglieder sich zur Wahl stellen, desto größer wird die Wahlliste – und damit fallen wir den Wählern ins Auge! Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Bei Interesse melden Sie sich gerne, möglichst bis zum 13.12.2021, direkt bei Evelyn Adams (adams@blgsev.de) oder Dr. Andreas Bock (bock@blgsev.de).
Angesichts der regen Beteiligung in diesem Jahr und der Vielfalt der eingereichten Themen entschied der Landesvorstand, den Nachwuchspreis auch im Jahr 2022 wieder auszuschreiben. „Hochschule und Bildungspraxis sollen durch diesen Preis vernetzt werden” erläutert Torsten Edelkraut für den Vorstand. “Wir hoffen den Bildungseinrichtungen Impulse für die Umsetzung wissenschaftlich fundierter Konzepte geben zu können.”
Der Nachwuchspreis ist mit 2.000,-€ dotiert. Erstmals werden 2022 auch die beiden platzierten Arbeiten mit jeweils 500,-€ ausgezeichnet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen bis zum 31.03.2022!
Der Nachwuchspreis BLGS NRW wird im Rahmen der Fachtagung des Landesverbandes NRW am 27. Oktober 2022 überreicht. Die ausgezeichnete Arbeit wird hier in Form eines Impulsreferates präsentiert
Endlich war es wieder so weit: am 28.10.2021 fand – live und in Farbe – die 14. Fachtagung des BLGS NRW mit anschließender Landesversammlung in Dortmund statt. Dabei wurde das geplante Programm der Fachtagung allerdings ein wenig durcheinander gewirbelt: Thomas Kutschke, Landesvorsitzender des BLGS NRW begrüßte die Teilnehmenden per Videokonferenz aus dem Home Office, weil er aufgrund eines Unfalles nicht vor Ort sein konnte. Und nicht nur das: Nach 3 Amtsperioden als Vorsitzender des BLGS NRW erklärte Thomas Kutschke, sich im kommenden Jahr nicht erneut zur Wahl zu stellen. Nach nunmehr 14 Jahren erfolgreicher berufspolitischer Arbeit sei es nun Zeit für einen Wechsel – und dem wolle er mit seiner frühzeitigen Ankündigung einen guten Weg bereiten, so Thomas Kutschke.
Evelyn Adams in den Bundesvorstand gewählt
Die Wahl von Evelyn Adams in den Bundesvorstand des BLGS sieht Thomas Kutschke mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Der gesamte Vorstand freue sich sehr, so betonte er, dass das Land NRW mit Evelyn Adams nun mit starker Stimme im Bundesvorstand vertreten sei. Da Verbandsarbeit jedoch ein Ehrenamt ist, bleibt Evelyn Adams zwar im Vorstand des BLGS NRW, gibt aber ihre Position als stellvertretende Vorsitzende ab. Thomas Kutschke dankte Evelyn Adams für ihr Engagement und die Dynamik, mit der sie sich für die Interessen der Lehrenden in den Gesundheitsberufen stets einsetzt. Der Vorstand hat Torsten Edelkraut als Nachfolger zum stellvertretenden Vorsitzenden des BLGS NRW berufen, der diese Position zunächst bis zur Vorstandswahl 2022 übernimmt.
Auf keinen Fall ohne Fall
Zu diesem Schluss kamen die Teilnehmenden nach dem Impulsvortrag von Birgit Bielefeldt (Stabstelle Pädagogische Schul- und Unterrichtsentwicklung am Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe, Kaiserswerther Diakonie). Ihr Thema: „Kompetenzorientiert prüfen – braucht Anlauf, um nicht zu kurz zu springen“ lud die Teilnehmenden ein, sich mit ersten Gedanken zur Entwicklung und Gestaltung kompetenzorientierter Prüfungen auseinander zu setzen. Den Anwesenden wurde schnell klar, dass nicht erst am Ende einer Berufsausbildung über entsprechende Prüfungsformate nachgedacht werden kann, sondern dass eine Kultur der kompetenzorientierten Prüfungssituationen mit unterschiedlichen Formaten bereits am Anfang der Ausbildung benötigt wird – „denken Sie die Ausbildung also vom Ende her und nehmen Sie fallbezogene Lernerfolgskontrollen im Laufe der Ausbildung genauso ernst wie das Examen am Ende“, riet die Referentin dem Publikum und resümmierte: „Prüfungsentwicklung ist also Schulentwicklung und nicht mehr das Drehen an der kleinen Schraube.“ Der anschließende Blick auf fallbezogene Lehr- und Lernverfahren sowie auf Möglichkeiten, geeignete Fälle mit dafür nutzbaren Hilfsinstrumenten zu entwickeln, konkretisierte die zuvor dargestellten Überlegungen.
Der Anlauf, den es braucht, um beim kompetenzorientierten prüfen nicht zu kurz zu springen, bezieht sich jedoch nicht nur auf den Einsatz entsprechender Prüfungsformate im gesamten Verlauf der Ausbildung. Vielmehr brauche es ebenso genügend Anlauf, um die Prüfungsformate zu entwickeln – entsprechenden Schwung könnten sich die Pflegeschulen durch gute Vernetzung, gemeinsames Erarbeiten sowie durch das Bündeln und Teilen von Arbeitsergebnissen selber verschaffen.
Die Rückmeldungen zu dem Vortrag zeigen, dass das Thema hier tatsächlich nur angestoßen werden konnte. Vielfach wurde der Wunsch geäußert, konkret und gemeinsam weiter zu arbeiten: Von der Erstellung von Fällen, über die Gestaltung von praktischen Leistungsüberprüfungen bis hin zum Einbezug der Praxisanleitenden in die Gedanken kompetenzorientierter Prüfungsformate.
Flip your class – der Nachwuchspreis des BLGS NRW geht 2021 an Thomas Scherten
Bereits zum vierten Mal wurde im Rahmen der Fachtagung der Nachwuchspreis des BLGS NRW verliehen. Der diesjährige Preisträger ist Thomas Scherten, der sich in seiner ausgezeichneten Arbeit mit der Frage beschäftigte, ob Flipped Classroom als Unterrichtsmethode in der Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann erfolgreich angewendet werden kann.
Die Laudatoren Daniela Schlosser und Torsten Edelkraut freuten sich sehr, dass dem Aufruf, sich für den Nachwuchspreis zu bewerben, 18 Bewerberinnen und Bewerber gefolgt waren. Die eingereichten Exposés bestachen wieder durch ihre sehr gute Qualität, so dass die Auswahl der drei Arbeiten, die den Juroren Prof. Dr. Heffels und Dr. Quernheim vorgelegt wurden, schwer fiel.
Thomas Scherten freute sich über die Auszeichnung und gab zu, nicht damit gerechnet zu haben, überhaupt in die engere Auswahl zu kommen. Seine Arbeit stellt Thomas Scherten in der Pflege Zeitschrift (Ausgabe 3/22) vor.
Minister dankt dem BLGS NRW für die gute Zusammenarbeit
LMR Prof. Dr. Thomas Evers, Leiter Gruppe V C Pflege und Gesundheitsfachberufe im MAGS NRW, überbrachte die Grüße des Ministers und sprach dem BLGS NRW sowie allen Kolleginnen und Kollegen in den Schulen des Gesundheitswesens den Dank des Ministers aus. Anschließend berichtete Prof. Dr. Evers aus der Perspektive des Ministeriums die Aktivitäten des letzten Jahres, die vor allem geprägt waren durch die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes, die Errichtung der Pflegekammer und weitere Reformen der Gesundheitsfachberufe. Für die unmissverständliche Unterstützung der Pflegekammer durch das MAGS NRW erhielt Herr Evers viel Applaus. Auch das Projekt „INTRO NW – Implementierung des Pflegeberufegesetzes in Nordrhein-Westfalen qualitativ hochwertig und zukunftssicher gestalten“ fand bei den Anwesenden viel Zustimmung. Durchgeführt wird „INTRO NW” durch die Dienstleistung, Innovation, Pflegeforschung GmbH (DIP) und das Bielefelder Alters-lnstitut. Das Projekt gliedert sich in die vier Umsetzungsbereiche „Pflegeschulen“, „praktische Ausbildung in der Pflege“, „Pflegepädagogik“ und „Hochschulen“ und wird mit > 1 Mio. Euro vom Land gefördert.
Landesversammlung des BLGS NRW 2021
Mit dem Jahresbericht 2020/2021 stellten Evelyn Adams und Torsten Edelkraut die Aktivitäten des BLGS NRW vor. Neben der bewährten Gremienarbeit sind die Mitarbeit im Beirat zur Reform der Pflegeausbildung beim MAGS NRW, die Tätigkeit als stellvertretendes Mitglied im Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW sowie zahlreiche Stellungnahmen berufspolitisch zu betonen.
Die Sektion ATA-OTA ist darüber hinaus im Projekt „Erarbeitung eines Rahmencurriculums und eines Rahmenausbildungsplans gemäß ATA-OTA-G und ATA-OTA-APrV für Nordrhein-Westfalen“ vertreten und damit „am Puls der Zeit“. Für die Erarbeitung haben fünf Mitgliedsschulen des BLGS NRW unter der Federführung des Landesvorsitzenden Thomas Kutschke zusammen mit der MA&T Sell&Partner GmbH (zuständig für das Projektmanagement) sowie dem Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung (dip), das die wissenschaftliche Begleitung übernehmen wird, einen Projektantrag beim MAGS NRW eingereicht, der Anfang Oktober bewilligt wurde. Insgesamt ist das Projekt auf zwei Jahre ausgelegt und beinhaltet neben der durch Frau Prof. Gertrud Hundenborn wissenschaftlich begleiteten Erarbeitung auch die formative Evaluation, um die Qualität der Projektergebnisse zu sichern.
Vorstandswahl 2022
Mit der Ankündigung von Thomas Kutschke, nicht erneut für den Vorstand des BLGS NRW zu kandidieren und dem Wechsel von Evelyn Adams in den Bundesvorstand bekommt die Vorstandswahl 2022 eine besondere Dynamik. Alle Beteiligten eint der Wunsch, mit einem weiter stark besetzten Vorstand die berufspolitischen Herausforderungen anzugehen. Wir freuen uns also auf Sie als Kandidatin oder Kandidat für den Vorstand im nächsten Jahr!
Die 15. Fachtagung und Landesversammlung des BLGS NRW findet am 27.10.2022 in Dortmund (Messe & Congress) statt
Entwicklung eines Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplanes für NRW ATA-OTA
Am Dienstag, 16.11.2021 findet ab 14.30 Uhr eine erste Online-Informationsveranstaltung statt, in der die Projektgruppe, die vom MAGS mit der Entwicklung eines Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplanes für die ATA-OTA-Ausbildung in NRW beauftragt wurde, über das Projektvergabeverfahren sowie über die geplanten Arbeitsschritte informiert.
ATA-OTA-Schulen, die keinen Einladungslink erhalten haben, melden sich gerne über das Kontaktformular des BLGS. Wir leiten Ihre Anfrage dann an MA&T (Projektmanagement) weiter.
Für die ab 2022 bundeseinheitlich geregelten Ausbildungen in der Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenz sollen im Land NRW ein Rahmencurriculum und ein Rahmenausbildungsplan erarbeitet und verbindlich umgesetzt werden.
Für die Erarbeitung haben fünf Mitgliedsschulen des BLGS NRW unter der Federführung des Landesvorsitzenden Thomas Kutschke zusammen mit der MA&T Sell&Partner GmbH (zuständig für das Projektmanagement) sowie dem Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung (dip), das die wissenschaftliche Begleitung übernehmen wird, einen Projektantrag beim MAGS NRW eingereicht.
Insgesamt ist das Projekt auf zwei Jahre ausgelegt und beinhaltet neben der durch Frau Prof. Gertrud Hundenborn wissenschaftlich begleiteten Erarbeitung auch die formative Evaluation, um die Qualität der Projektergebnisse zu sichern.
Wichtig ist den Projektpartnern in ihrer Projektskizze, die schulischen und praxisbezogenen Akteure der bestehenden ATA- und OTA-Ausbildungen in NRW in den Prozess mit einzubeziehen. Dies erfolgt über die entsprechenden Verbände sowie über das zuständige Referat des MAGS NRW. Die weitere Einbindung der Akteure soll dann über Fachworkshops erfolgen, so dass die Prozesse und Ergebnisse des Projekts durchgehend transparent sind.
Offener Brief des BLGS vom 16.03.2021 an Minister Karl-Josef Laumann vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Der gravierende Lehrermangel an den Pflegeschulen des Landes NRW macht es zunehmend schwierig, den so dringend benötigten Pflegenachwuchs in dem Maße auszubilden, wie dies erforderlich ist. Die Anhebung der Relation Lehrende zu Lernende auf 1:25 (andere berufsbildende Schulen liegen hier bei 1:15) bei gleichzeitiger (erfreulicher) Steigerung der Auszubildendenzahlen unter Berücksichtigung einer neuen Heterogenität in den Schulen aufgrund unterschiedlicher Eingangsqualifikationen aus unterschiedlichsten Ländern hat erheblichen Einfluss auf die Arbeit der aktuell beschäftigten Lehrenden: die enorme Arbeitsverdichtung führt dazu, dass ehemals hochmotivierte Lehrende sich von den Pflegeschulen abwenden und potentielle Lehrinteressierte einen anderen Berufsweg einschlagen!
Deshalb fordern wir: Die Pflegeschulen in NRW müssen dringend finanziell besser ausgestattet werden, damit die Arbeitsbedingungen für Pflegelehrkräfte sich nachhaltig verbessern. Die Pflegeschulen müssen in die Lage versetzt werden flexibel auf die Herausforderungen der Zeit reagieren können, indem sie offene Stellen besetzen – Lehrkräfte, Sozialarbeitende oder IT-Support, die Anforderungen an Lehrinstitute sind heute größer denn je!
Offener Brief zum Download
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW bereitet die Umsetzung des ATA-OTA-G vor, das die Ausbildungen der Anästhesietechnischen Assistenten und Operationstechnischen Assistenten ab 2022 in staatlich geregelte Ausbildungen überführt.
Dazu hat das MAGS zu einem ersten Austausch per Videokonferenz eingeladen, an dem der BLGS NRW mit Thomas Kutschke (Landesvorsitzender), Evelyn Adams (stellvertretende Landesvorsitzende) und Lydia Kühn (Sektionssprecherin ATA-OTA) teilnimmt.
Wir freuen uns sehr über die Möglichkeit, die Umsetzungsschritte des Berufegesetzes mit unserer Expertise begleiten zu dürfen. Das erste Treffen findet am 16. März statt.
Gute Nachrichten für die Gesundheitsfachberufe: rückwirkend zum 01. Januar 2021 übernimmt das Land NRW die vollen Schulkosten für die Ausbildungen in der Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Physiotherapie sowie für die Ausbildungen zur Pharmazeutisch-Technischen Assistentin und zur Medizinisch-Technischen Assistentin.
Damit setzt NRW den bereits 2018 begonnenen Weg fort und trägt der Tatsache einer alternden Gesellschaft Rechnung. Ziel der Kostenübernahme ist, mehr Menschen eine Ausbildung in den o.g. Berufen zu ermöglichen, deren Absolventen dringend gebraucht werden.
Die Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie hier.
Ende Januar hat die erste Landesvorstandssitzung 2021 stattgefunden:
Fachtagung und Landesversammlung 2021:
Die Fachtagung und Landesversammlung des BLGS NRW soll 2021 auf jeden Fall stattfinden. Der Termin steht: am 28.10.2021 lädt der Landesvorstand alle Mitglieder sowie Interessierten ein. Ob die Veranstaltung in Präsenz (Mercure Hotel Dortmund Messe und Kongress), als Hybrid-Veranstaltung oder komplett online stattfinden wird, wird im Laufe des Jahres in Abhängigkeit des weiteren Pandemie-Verlaufes entschieden.
Merken Sie sich den Termin vor – sobald eine Anmeldung möglich ist, informieren wir Sie!
Thema der Fachtagung werden die “Prüfungsformate nach dem Pflegeberufegesetz” sein – es soll vor allem darum gehen, Ideen zu entwickeln, die gesetzlichen Vorgaben in einer Pflegeschule umzusetzten. Birgit Bielefeldt, Stabsstelle Pädagogische Schul- und Unterrichtsentwicklung am Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe der Kaiserswerther Diakonie, übernimmt den Impulsvortrag.
Außerdem wird für einen (moderierten) Erfahrungsaustausch viel Platz eingeräumt: Die Umsetzung des PflBG, die Pandemie, Digitalisierung und die Pflegefachassistenz-Ausbildung – der Austausch ist im vergangenen Jahr häufig zu kurz gekommen.
Die Verleihung des Nachwuchspreises sowie der Bericht aus dem Ministerium runden die Fachtagung ab, bevor anschließend die Landesversammlung stattfindet.
Budgetverhandlungen haben begonnen:
Die Budgetverhandlungen für die Finanzierung der Schulplätze nach PflBG haben für die Jahre 2022 und 2023 begonnen. Den Beteiligten, denen die Interessen der Schulen am Herzen liegen, haben wir mit auf den Weg gegeben, die weiterhin nicht refinanzierten Miet- und Investitionskosten der Pflegeschulen zu thematisieren.
Strukturtagung des Landesverbandes:
Angeregt aus der Regionalkonferenz Detmold will der Landesvorstand gemeinsam mit den Sprechern der Regional- und Praxisanleiterkonferenzen sowie der Sektionen die Strukturen des Landesverbandes prüfen und an die heutigen Gegebenheiten anpassen: das Wachstum des Landesverbandes und die neu gegründeten Sektionen und Konferenzen sollen Berücksichtigung finden und Kommunikationswege aus den Konferenzen und Sektionen in den Landesvorstand und umgekehrt verbessert werden.
Stellungnahme zum Rundschreiben des Verbandes G-Kind:
Der Landesvorstand hat den Bundesvorstand gebeten, zum o.g. Rundschreiben bzw. zum dahinter liegenden Beschluss des G-BA Stellung zu nehmen. Der Bundesvorstand nimmt das Thema in den Gesprächen mit dem BMG auf.
Offene Anfragen an das MAGS:
Noch unbeantwortet sind die Anfragen des BLGS NRW an das MAGS zur Beteiligung der Schulen des Gesundheitswesen an der landesweiten Lernplattform LOGINEO NRW sowie zur Berücksichtigung der Lehrenden an den Schulen des Gesundheitswesens in der Impfstrategie des Landes. Wir haken nach!
Zur Präzisierung der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Durchführung von Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen an den Schulen des Gesundheitswesens in NRW vom 08.01.2021 hat das Ministerium gestern einen weiteren Erlass herausgegeben. Hierin wird noch einmal präzisiert, unter welchen Bedingungen Abschluss- und Wiederholungsprüfungen stattfinden können.
Bedingt durch die Absage der Landesversammlung des BLGS NRW im November 2020 konnte der Vorstand den Mitgliedern auch nicht über die Aktivitäten des letzten Jahres berichten.
Um Sie dennoch auf dem Laufenden zu halten liegt nun ein schriftlicher Bericht des Landesvorstands vor, den Sie hier einsehen können.
Für Rückfragen steht Ihnen der Landesvorstand gerne zur Verfügung.
Kommen Sie alle gut ins neue Jahr!
Das lange Warten hat ein Ende. Kurz vor dem Jahreswechsel und dem offiziellen Start der einjährigen generalistischen Ausbildung in der Pflegefachassistenz hat das Land NRW die dafür notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung verabschiedet. Gleichzeitig legt das Land einen Rahmenlehrplan für die Ausbildung vor.
Die PflFachAssAPrV tritt bereits zum 01.01.2021 in Kraft. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung, die es den Schulen ermöglicht, im ersten halben Jahr auch noch mit den “alten” Assistenzausbildungen zu starten.
Die Ausbildungsfinanzierung wird für die Schulen aus zwei Töpfen erfolgen, entweder über eine Landespauschale (analog zur APH-Ausbildung), wenn der Träger der Ausbildung eine Einrichtung der stationären Langzeitpflege ist, oder über das verhandelte Ausbildungsbudget (Krankenhausfinanzierungsgesetz), wenn der Träger ein Krankenhaus ist.
Die ehemaligen Fachseminare sind dringend aufgefordert, die geplanten Kurse für das Jahr 2021 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung anzumelden bzw. das Verfahren zu klären! Da die Kurse in den Landeshaushalt eingeplant werden müssen, ist Eile geboten.
Myrèse Larkamp ist die Preisträgerin des diesjährigen Nachwuchspreises des BLGS NRW |
Leider konnte die Preisverleihung in diesem Jahr, aufgrund der coronabedingte Absage der Fachtagung und Landesversammlung, nicht persönlich erfolgen. Der Landesvorstand gratuliert dafür umso herzlicher Myrèse Larkamp zum Gewinn des Nachwuchspreises!
Die Preisträgerin setzte sich mit ihrer Masterarbeit mit dem Thema: Grundprinzipien der Konzeption von Fort- und Weiterbildungen in der Pflege – eine Bedarfsanalyse unter generalistischer Perspektive gegen 13 weitere Kandidatinnen und Kandidaten durch und wurden mit einem Preisgeld von 1.500 ,-€ belohnt.
Die Gratulation des Landesvorstandes gilt allen Wettbewerben und besonders den beiden Platzierten:
Während sich Stephanie Wolters mit Interventionsentscheidungen von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern im Projekt Schüler leiten eine Station auseinandersetzte, analysierte Jan-Philipp Schlichtmann die Situation männlicher Auszubildender in Pflegeberufen unter der Fragestellung: „Wirst du dann Krankenbruder?“
Pflegerat NRW reicht Stellungnahme zur PflfachassAPrV ein
Der Pflegerat NRW ist vom Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW gebeten worden, eine Stellungnahme zum Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistentin (PflfachassAPrV) einzureichen.
Nach Zuleitung des Kabinettentwurfes an den Ausschuss, haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, eine schriftliche Anhörung von Sachverständigen zu diesem Thema durchzuführen.
Thomas Kutschke, stellvertretender Vorsitzender des Pflegerats NRW und Landesvorsitzender des BLGS NRW ist der Bitte des Ausschusses gerne nachgekommen: “Mit der schriftlichen Stellungnahme zum Entwurd der PflfachassAPrV hat der Pflegerat die Möglichkeit erhalten, eine konstruktive Rückmeldung zum Entwurf zu erarbeiten und somit dazu beizutragen, eine attraktive Ausbildung im Bereich der Pflegefachassistenz anbieten zu können.”
Die Stellungnahme des Pflegerats NRW zur PflfachassAPrV finden Sie hier.
Der Landesvorstand des BLGS NRW hat am Freitag entschieden, die für den 12.11.2020 geplante Landesversammlung in Dortmund abzusagen. Die stark steigenden Infektionszahlen und die damit verbundenen Risiken lassen leider alles andere unrealistisch erscheinen.
Der Landesvorstand wird den Termin jedoch intern nutzen, um für alle Mitglieder einen Newsletter/Bericht zu erarbeiten, der einen Überblick über die diesjährigen Aktivitäten gibt und über den Anfang November anstehenden Termin im Gesundheitsministerium informiert.
Die Verleihung des Nachwuchspreises 2020 wird damit leider auch nicht persönlich möglich sein. Der Landesvorstand wird den Preis dennoch überreichen und die Preisträgerin ehren. Wir informieren Sie an dieser Stelle über die Preisträgerin und die ausgezeichnete Arbeit. Diese wird Anfang 2021 in einem Fachartikel in der Pflegezeitschrift präsentiert.
Bleiben Sie gesund!
Am 24.08.2020 fand die Vorstandssitzung des BLGS NRW in Bonn statt. Schwerpunktthemen waren die anstehende Landesversammlung, alle Aktivitäten rund um die Förderprogramme der Landesregierung sowie die Entwicklungen in den verschiedenen Gesetzgebungsverfahren und zur Pflegekammer.
Landesversammlung am 12. November in Dortmund:
Die Landesversammlung findet unter Berücksichtigung der Hygieneschutzbestimmungen statt. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich. Das Hygieneschutzkonzept des Tagungsortes finden Sie hier.
Programme der Landesregierung:
Im Zusammenhang mit dem Schulbeginn an den allgemeinbildenden Schulen nach den Sommerferien hat das Land NRW verschiedene Programme aufgelegt, um einerseits eine möglichst große Sicherheit für die Lehrenden zu ermöglichen (Corona-Testungen der Lehrenden) und um andererseits die Digitalisierung der Schulen voran zu treiben (DigitalPakt NRW, Sofortausstattungsprogramm für Schüler*innen, Sofortausstattungsprogramm für Lehrende, LOGINEO NRW). Zu allen Themen hat der BLGS NRW Anfragen an die zuständigen Ministerien gestellt und um die Berücksichtigung der Schulen im Gesundheitswesen gebeten. Leider stehen zu allen Themen die Rückmeldungen noch aus.
Errichtungsausschuss Pflegekammer:
Die erste Sitzung des Errichtungsausschusses ist für den 21.09.2020 geplant. Thomas Kutschke wird als Vertreter der BLGS an dieser Sitzung teilnehmen.
Pflegefachassistenz:
Die curriculare Ausgestaltung der einjährigen Ausbildung zur Pflegefachassistenz wird im Ministerium voran getrieben. Eine erste Sitzung wird am 11.09.2020 stattfinden. Evelyn Adams vertritt den BLGS bei diesem Termin.
Ausbildungsfinanzierung OTA / ATA:
Die Sektion OTA/ATA des BLGS NRW hat eine Stellungnahme zur jüngsten Gesetzesvorlage des Gesundheitsministeriums abgegeben. Die Sektion spricht sich dafür aus, die Ausbildungen OTA und ATA ebenso wie die Pflegeausbildungen über eine eigene Finanzierungverordnung zu regeln und damit unabhängig von den Budgetverhandlungen der Krankenhausträger zu machen.
Der BLGS NRW wendet sich an das Schulministerium
Mit der Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Schule und Bildung eine wichtige Entscheidung getroffen, um die Digitalisierung an Schulen durch eine Ausstattung der Lehrkräfte zu beschleunigen. Bisher sind die Lehrkräfte an den staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens dabei aber nicht berücksichtigt, sie liegen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. “Eine breitere Ausstattung mit digitalen Endgeräten gerade an den Schulen des Gesundheitswesens halten wir aber für essentiell, um den digitalen Unterricht in der Breite an den Schulen zu etablieren”, argumentiert Thomas Kutschke, Landesvorsitzender des BLGS NRW nun den Schritt, sich mit einer offiziellen Anfrage an das Schulministerium zu wenden. “Wir bitten um die Unterstützung der Lehrkräfte, die die systemrelevanten Berufe ausbilden – gerade jetzt, unter den Bedingungen einer Pandemie.”
BLGS NRW wirbt für Einbindung der Schulen des Gesundheitswesens
Mit dem digitalen Lernmanagementsystem LOGINEO NRW stellt das Land Nordhrein-Westfalen u.a. den öffentlichen Schulen und den Ersatzschulen in privater Trägerschaft ein rechtssicheres, datenschutzkonformes und kostenloses Angebot zur Verfügung. Die Nutzerinnen und Nutzer haben einen direkten Zugriff auf zahlreiche webbasierte Anwendungen. Die Lernplattform trägt also wesentlich zur Digitalisierung der Schulen bei.
Leider ist für die Schulen des Gesundheitswesens bisher keine Beteiligung an LOGINEO NRW vorgesehen. Daher hat sich Thomas Kutschke, Landesvorsitzender des BLGS NRW, in einem Schreiben an das Ministerium für Schule und Bildung gewandt, um für eine Öffnung des Angebots für die Schulen des Gesundheitswesens zu werben. Unterstützt wird das Anliegen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, das für die Schulen des Gesundheitswesens zuständig ist.
Der BLGS NRW lädt im November nach Dortmund ein
Lange war unklar, ob die geplante Fachtagung und Landesversammlung des BLGS NRW im November in Dortmund angesichts der aktuellen Bedingungen für Großveranstaltungen stattfinden kann. Der Landesvorstand hat sich nun für einen Kompromiss entschieden: Die Landesversammlung für die Mitglieder des BLGS sowie die Verleihung des Nachwuchspreises des BLGS NRW finden statt, die Fachtagung wird jedoch abgesagt. Damit gelingt es, den Mitgliedern vor Ort die aktuellen verbandsinternen und politischen Informationen anzubieten und es wird ein zwar kleinerer, aber würdiger Rahmen zur Verleihung des Nachwuchspreises geschaffen, für den sich auch im Jahr 2020 zahlreiche Kandidatinnen und Kandidaten beworben haben. Über die Bundesgeschäftsstelle sind die Mitglieder des BLGS NRW bereits eingeladen, sich für die Landesversammlung in Dortmund anzumelden.
Minister Laumann antwortet dem BLGS NRW
In einem Schreiben an Gesundheitsminister Laumann bittet der BLGS NRW darum, die Landesförderung für die Ausbildungsplätze an Fachseminaren für Altenpflege auf 500,- Euro zu erhöhen. Grund für diese Bitte ist, dass durch die Corona-Pandemie an vielen Fachseminaren der Fort- und Weiterbildungsbereich eingebrochen ist, über den häufig die finanzielle Lücke zwischen Landesförderung und Ist-Schulkosten geschlossen wurde, argumentiert Thomas Kutschke, der Landesvorsitzende des BLGS NRW. Und betont weiter: “Grundsätzlich ist die Umwälzung von Präsenzunterricht auf Lernplattformen und Webinare für alle Schulen des Gesundheitswesens eine enorme Herausforderung, die nur durch ein herausragendes Engagement gestemmt werden konnte.” Nun sei es an der Zeit, der verbal betonten Systemrelevanz der Pflegeberufe auch Taten folgen zu lassen, denn durch die Mindereinnahmen seien Schulstandorte bedroht und mit Schulschließungen sei auch ein Abbau von Ausbildungskapazitäten nicht auszuschließen.
Mittlerweile liegt dem BLGS NRW das Antwortschreiben aus dem Ministerium vor.
Aufforderung zur Stellungnahme
Der BLGS NRW ist, neben anderen Berufsverbänden, zur Stellungnahme zum Entwurf des “Gesetzes über die Ausbildungsvergütung für Auszubildende einer einjährigen Ausbildung zur generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistentin und zum generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistenten in Nordrhein-Westfalen” aufgerufen worden.
Konkret geht es um die möglichst einheitliche Regelung der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden, unabhängig davon, ob der Träger ein Krankenhaus oder eine Einrichtung der stationären Langzeitpflege ist. Damit soll die derzeit bestehende Ungleichbehandlung der Auszubildenden beendet werden.
Der BLGS NRW begrüßt grundsätzlich die Absicht, Transparenz und Klarheit beim Thema Ausbildungsvergütungen zu schaffen und den Auszubildenden finanzielle Sicherheit zu bieten.
Derweil zeichnet sich ab, dass die Umsetzung der einjährigen generalistischen Assistenzqualifikation erst im Jahr 2021 stattfinden soll.
Antwortschreiben aus der Staatskanzlei liegt vor
Anfang April haben sich der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des BLGS, Carsten Drude und Christine Vogler, in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes NRW gewandt und die Situation der Schulen im Gesundheitswesen beschrieben, die sich durch dir coronabedingten Schulschließungen weiter verschärft hat. Konkret ging es um die Anfrage nach einer kurzfristigen und unbürokratischen Hilfe für die Schulen, um die digitalen Voraussetzungen für eine Veränderung des Unterrichtes in das häusliche Umfeld der Auszubildenden schneller schaffen zu können.
Im Antwortschreiben aus der Staatskanzlei wird der Dank des Ministerpräsidenten an die Schulen des Gesundheitswesens zum Ausdruck gebracht, dem bewusst sei, dass die derzeitige Situation nur durch ein sehr hohes Maß an Engagement zu bewältigen sei. Gleichzeitig wird auf den DigitalPakt NRW verwiesen, der den Schulen bereit finanzielle Mittel für die digitale Ausstattung zur Verfügung stelle und es wird darum gebeten, diese Mittel auch abzurufen. „Ihre Forderung, den DigitalPakt für die Schulen des Gesundheitswesens auszusetzen, würde den Bemühungen der Bezirksregierungen entgegen stehen und die betreffenden Schulen im Vergleich zu den allgemeinbildenden Schulen benachteiligen“ heißt es weiter. Vielmehr sei es notwendig, zu prüfen, ob eine Lockerung der Förderrichtlinie zur vereinfachten Förderung mobiler Endgeräte möglich sei. Diese Frage werde gerade mit dem Bund abgestimmt.
Erneuter Hinweis des BLGS NRW
Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 22. April 2020 im Landtag NRW hat der BLGS-Landesverband NRW mit einem Schreiben erneut auf das Problem der für die Pflegeschulen nicht geregelten Miet- und Investitionskosten aufmerksam gemacht. Gerade vor dem Hintergrund der bekannten Relevanz der Berufsgruppe Pflege, die im Moment auch gesellschaftlich besonders in den Blick genommen wird, sei es nicht hinnehmbar, das Pflegeausbildung in den Pflegeschulen nicht auskömmlich finanziert werde.
Landesvorstand hält am geplanten Termin fest
Die diesjährige Fachtagung und Landesversammlung des Landesverbandes NRW soll wie geplant am 12. November 2020 in Dortmund stattfinden. Obwohl derzeit ungewiss ist, ob eine Veranstaltung dieser Größenordnung bis dahin wieder möglich sein wird und obwohl der verschobene Deutsche Pflegetag ebenfalls zu diesem Zeitpunkt stattfinden soll, hält der Landesvorstand am geplanten Termin fest. „Wir haben im Vorstand ausführlich über eine Terminverschiebung und über Möglichkeiten einer alternativen Veranstaltungsform diskutiert. Unser Ziel ist, unseren Mitgliedern durch die Fachtagung und Landesversammlung ein Forum der Information und des Austausches untereinander, aber auch den Dialog mit der Landespolitik zu ermöglichen. Deswegen haben wir uns entschieden, am geplanten Veranstaltungsformat festzuhalten“ erläutert Thomas Kutschke, Vorsitzender des Landesverbandes NRW, die Entscheidung. Inhaltlich soll es in diesem Jahr um Möglichkeiten und Konzepte der Kompetenzentwicklung in der praktischen Ausbildung in den Pflege- und Gesundheitsberufen gehen. Im Rahmen der Fachtagung wird außerdem bereits zum dritten Mal der Nachwuchspreis des BLGS NRW verliehen, für den auch in diesem Jahr zahlreiche Bewerbungen eingegangen sind.
Stellungnahme des BLGS NRW im Rahmen der Verbändeanhörung
Das MAGS NRW hat den Entwurf der PflfachassAPrV den Verbänden – damit auch dem BLGS NRW – zur Verbändeanhörung zugeleitet. Grundsätzlich sollen mit dem vorliegenden Entwurf zwei Ziele erreicht werden: Zum einen sollen die bisher getrennten Helfer- und Assistenzausbildungen in NRW zu einer einheitlichen, staatlich anerkannten Ausbildung zusammengeführt werden, zum anderen soll die neu konzipierte Ausbildung den “Eckpunkten für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen der Pflege”, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz bereits 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossen wurden, entsprechen. Der BLGS NRW hat seine Stellungnahme zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz fristgerecht am 13.03.2020 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW eingereicht.
Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
Seit dem 20.11.2019 liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen vor. Der Pflegerat NRW hat sich nun über seinen Vorsitzenden Ludger Risse und den stv. Vorsitzenden Thomas Kutschke zu Wort gemeldet. Grundsätzlich begrüßt der Pflegerat NRW das Vorhaben der Landesregierung und sieht im Gesetzentwurf eine große Chance für die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen, über die Pflegekammer ihr “verbrieftes Mitspracherecht und ihre Steuerungsfunktion” auszuüben. Gleichzeitig mahnt der Pflegerat jedoch, dass der Aufbau der Infrastruktur, das Durchführen der Wahl sowie der Aufbau von Kommunikationsstrukturen möglicherweise teurer werden als die zur Anschubfinanzierung vorgesehenen Mittel. Daran dürfe der Aufbau der Pflegekammer nicht scheitern. Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.
Die Finanzierung der Miet- und Investitionskosten ist weiterhin nicht geklärt
Die ungeklärte Finanzierung der Miet- und Investitionskosten treibt viele Pflegeschulen um – und eine Lösung ist nicht in Sicht.
Zwar sind im Landeshaushalt 2020 rund 7 Millionen Euro zur Investitionskostenförderung der Schulen vorgesehen, die sich nicht in Krankenhausträgerschaft befinden und auch die Einzelförderung gemäß KHGG NRW für die Schulen in Trägerschaft eines Krankenhauses soll ausgebaut werden – jeweils aber nur zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.
“Ausbildungsplatzkapazitäten erhöhen ohne gleichzeitig die bestehenden räumlichen Ressourcen zu finanzieren: Das überfordert die Träger” sagt Thomas Kutschke, der Landesvorsitzende des BLGS NRW. Daher hat der Landesvorstand in einem Brief an Minister Laumann um die Prüfung der bestehenden Finanzierungspraxis gebeten mit dem Ziel, eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung der Miet- und Investitionskosten aller Pflegeschulen zu erreichen.
Die Stimme des BLGS NRW wird gehört
In der Vorstandssitzung des BLGS NRW berichtete Thomas Kutschke, Landesvorsitzender des BLGS NRW, über viele positive und wertschätzende Rückmeldungen, die der BLGS NRW als Reaktion auf seine Stellungnahmen der letzten Wochen erhalten habe. Gerade die Landespolitik schätze, dass der BLGS NRW sich nicht nur über aus seiner Sicht bestehende Missstände beklage, sondern detailliert und begründet seine Positionen darlege. Und Thomas Kutschke ergänzt: “Die Stimme des BLGS NRW wird gehört!”
Aktuelles aus den Regional- und Sektionskonferenzen:
Die Sektion OTA/ATA hat ein Positionspapier vorbereitet, das sich mit aus ihrer Sicht notwendigen Qualitätsstandards in der Ausbildung auseinandersetzt. Das Positionspapier wird über die Bundesgeschäftsstelle verteilt. In Vorbereitung auf die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, deren erster Entwurf im Frühjahr 2020 erwartet wird, ist die Sektion aktiv in Arbeitsgruppen beteiligt.
In allen Regierungsbezirken haben sich mittlerweile Praxisanleiterkonferenzen neben den Regionalkonferenzen etabliert. Diese Entwicklung ist bemerkenswert und zeigt, dass der Bedarf der Praxisanleitenden nach Vernetzung, Austausch und Interessenvertretung in der Berufspolitik hoch ist. Über die Regionalkonferenzen und deren Sprecher sollen die Praxisanleiterkonferenzen nun miteinander “vernetzt” werden.
Bericht aus dem Begleitgremium Pflegeberufereform:
Im Begleitgremium Pflegeberufereform geht es sowohl um die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes aber auch um die weiteren Rahmenbedingungen, die mit dieser Umsetzung verbunden sind. So steht die Reform der Ausbildung in der Pflegefachassistenz für 2020 auf dem Programm, eine erste Verbändeanhörung ist für das Frühjahr angekündigt. In Bezug auf das Lehrer-Schüler-Verhältnis in den Pflegeschulen hat das Land zum einen die Anzahl der Masterstudienplätze in der Pflegepädagogik verdoppelt, zum anderen soll hier auch ein Schwerpunkt der nächsten Landesberichterstattung Gesundheitsberufe liegen. In einer Sondersitzung Anfang April beschäftigt sich das Gremium mit dem Thema “Kooperationen”.
Bericht aus dem pflegefachlichen Beirat zur Pflegekammer:
Das Gesetzgebungsverfahren läuft, die letzte Lesung im Landtag steht noch aus. Für den 18.03.2020 ist eine Anhörung von Sachverständigen vorgesehen. Geplant ist, am 01.05.2020 den Startschuss für den Errichtungsausschuss der Pflegekammer zu geben.
Fachtagung und Landesversammlung 2020:
Am 12.11.2020 findet die Fachtagung und Landesversammlung im Messe&Congress Dortmund statt, in deren Rahmen zum dritten Mal der Nachwuchspreis des BLGS NRW verliehen wird.
Offizielle Prüfkriterien liegen den Bezirksregierungen vor
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheits und Soziales (MAGS) des Landes NRW hat den Bezirksregierungen die offiziellen Kriterien zur Prüfung der Schulcurricula übersandt. Der Fokus der Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung der rechtlichen Erfordernisse. Die Prüfkriterien sind verbindlich und werden auf den Seiten des MAGS NRW veröffentlicht.
Außerdem wird den Schulen ein weiteres (qualitatives) Prüfinstrument zur Verfügung gestellt, das den Schulen im laufenden, aber auch in zukünftigen Curriculumentwicklungsprozessen Orientierung bieten soll: Die pflegedidaktischen Qualitätskriterien zur Konstruktion und Evaluation schulischer Curricula auf der Grundlage von PflBG und PflAPrV wurden im Projekt SchulBerEit entwickelt, bilden sowohl die aktuelle pflegedidaktische Diskussion als auch die rechtlichen Vorgaben ab und stehen den Schulen ab sofort zur Verfügung.
Qualitätsstandards in der Ausbildung ATA / OTA
Die Sektion OTA / ATA des BLGS NRW hat sich in ihren letzten Sitzungen mit dem Berufegesetz sowie mit aus ihrer Sicht notwendigen Qualitätsstandards in der Ausbildung auseinandergesetzt. Daraus ist ein Positionspapier entstanden, das nun vom Bundesvorstand des BLGS sowohl verbandsintern als auch in den bundesweit relevanten Gremien veröffentlicht wird.
Der BLGS NRW nimmt Stellung
Am Ende des letzten Jahres haben die fünf Bezirksregierungen in NRW die Pflegeschulen über die “notwendigen Anpassungen und das weitere Verfahren” beim Ausbildungsstart nach dem PflBG informiert. Das Schreiben löste bei den Mitgliedern des BLGS viele Rückfragen, aber auch Irritation aus. “Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich unser gemeinsames Ziel, in Nordrhein-Westfalen eine hochwertige Pflegeausbildung sicher zu stellen” betont Thomas Kutschke, Landesvorsitzender des BLGS NRW. Dennoch sei die angedachte Aufgabenverteilung aus Sicht der Pflegeschulen überdenkenswert. Der Landesvorstand hat daher die aus seiner Sicht kritischen Punkte in einem Schreiben an die fünf Bezirksregierungen und das MAGS zusammengefasst. In ihrer Antwort sichert die Bezirksregierung Köln zu, die Anregungen in einer Dienstbesprechung mit dem MAGS zu thematisieren.
Die Landesregierung NRW hat das Pflegekammergesetz in den Landtag eingebracht. Am 29.11.2019 fand die erste Beratung im Landtag statt, in der das Gesetz an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen wurde.
Im zweiten Schritt soll 2020 der Errichtungsausschuss für die Pflegekammer berufen werden.
OTA-ATA-G kommt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2019 grünes Licht für das OTA-ATA-G gegeben. Damit tritt erstmalig eine bundesweite Regelung der Ausbildungen zum 01. Januar 2022 in Kraft.
Über 140 Teilnehmer aus Schule, Praxis und Hochschule konnte Thomas Kutschke, Landesvorsitzender des BLGS NRW, zur traditionell im Herbst stattfindenden Fachtagung und Landesversammlung des LV NRW am 14.11.2019 begrüßen – und das, obwohl das Thema der Fachtagung nicht, wie es im Jahr vor der Reform zu erwarten gewesen wäre, die Umsetzung des PflBG war. „Wir haben uns ganz bewusst entschieden, das PflBG nicht zum Thema zu machen“ sagte Thomas Kutschke in seiner Begrüßung.
Einen großen Stellenwert nahm neben den Vorträgen und der Diskussion im Plenum der informelle Austausch ein. „Es braucht noch viel mehr Zeit“ fasste eine Teilnehmerin den Tag zusammen und bestätigte das Konzept der Fachtagung mit einem klaren „Weiter so!“
Digitalisierung in der beruflichen Bildung – mehr als eine Methodenfrage
Im ersten Impulsvortrag setzte sich Dr. Joanna Burchert (Bildungsforscherin bei der DEKRA SE) mit der Schnittstelle zwischen beruflicher Bildung und Digitalisierung auseinander – und bestätigte zunächst, dass bisher durch die Digitalisierung alleine keine signifikante Steigerung der Lernleistung nachgewiesen werden konnte.
Berufliche Bildung tue gut daran, so Dr. Burchert, das „große Ganze“ in den Blick zu nehmen. Und das bedeute eben, den Blick nicht nur auf die Lernenden, sondern ebenso auf die Lehrenden und die Lernumgebung zu richten. Die Digitalisierung schaffe dann durch die Vernetzung über den eigenen Betrieb hinaus den Blick über den Tellerrand. Hierfür sei es notwendig, die Kompetenzen der Lernenden anders einzusetzen. Digitale Medien sollen von den Lernenden eigenverantwortlich, selbstbestimmt und reflektiert eingesetzt werden können. Im Mittelpunkt des Handelns und der Nutzung digitaler Medien stehen die sogenannten 4 K des 21. Jahrhunderts: Kreativität, Kritisches Denken, Kommunikation und Kollaboration – diese gelte es im Sinne einer umfassenden Medienkompetenz zu betrachten und zu fördern.
Wege zur Umsetzung – aber nicht best practice
Im zweiten Vortrag zeigten Andreas Winter und Eva Ortmann-Welp von der ZAB Gütersloh Wege der Digitalisierung in einer Bildungseinrichtung im Gesundheitswesen auf. Deutlich wurde dabei, dass bereits heute viele Aspekte von Digitalisierung in den Schulen des Gesundheitswesens Einzug gehalten haben. Ebenso deutlich wurde jedoch, dass die Infrastruktur der Schule eine wichtige Rolle spielt – und dass hier sehr häufig noch „Luft nach oben“ zu verzeichnen sei.
Eine Blitzumfrage bei den Anwesenden bestätigte beide Thesen: so bestätigte sich, dass in allen Schulen Teilaspekte der Digitalisierung bereits umgesetzt werden, gleichzeitig strapazierte die zeitgleiche intensive Nutzung das Netzwerk des Veranstaltungsortes deutlich.
In der anschließenden Diskussion zeigte sich das rege Interesse der Mitglieder durch kritische Nachfragen, neue Ideen und den immer wieder auftauchenden Verweis auf den Digitalpakt Schule.
Nachwuchspreisträgerinnen ausgezeichnet
Lena Düsing und Lena Spiekermann sind die Preisträgerinnen des Nachwuchspreises des BLGS NRW im Jahr 2019. Auch im Jahr 2020 wird der Nachwuchspreis vom BLGS NRW verliehen. Die Ausschreibung kann auf der Homepage abgerufen werden.
Berufspolitischer Diskurs mit dem MAGS
Aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales war Gerhard Herrmann, Leiter der Abteilung VI: Pflege, Alter und demographische Entwicklung, nach Dortmund gekommen. Launig konstatierte er zu Beginn seines Berichtes, dass „die Spaßveranstaltung nun zu Ende sei“, denn ihm sei klar, dass die berufspolitischen Interessen der Mitglieder des BLGS nicht immer mit den politischen Entscheidungen des MAGS kompatibel seien. Daher stellte er zunächst das Dilemma der Landesregierung vor: Die Struktur- und Fachkräfteentwicklung ist dem (prognostizierten) Zuwachs an pflegebedürftigen Menschen in NRW nicht nachgekommen.
Die Initiativen des MAGS richten sich daher daran aus, diese Engpässe zu beseitigen und gleichzeitig die Pflegeempfänger nicht über Gebühr zu belasten.
Positiv wurde von den Anwesenden die Entwicklung der Pflegekammer in NRW aufgenommen: zuletzt wurde der pflegefachliche Beirat gegründet, der die Aufgabe hat, die Umsetzung der Pflegekammer vorzubereiten. Die Gesetzgebung befindet sich im parlamentarischen Verfahren und soll im ersten Quartal 2020 abgeschlossen sein.
Kritische Rückfragen aus dem Publikum gab es zu den Miet- und Investitionskosten der Pflegeschulen, für die es vom Land aus Sicht der Anwesenden keine zufriedenstellende und für die Schulen zukunftssichernde Lösung gibt. Auch die Verordnung zur Ausbildung in der Pflegefachassistenz, die die bisherigen Ausbildungen der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz im Jahr 2020 ablösen soll, führte zu Diskussionen.
Gerhard Herrman warb um Verständnis, dass auch das MAGS die anstehenden Aufgaben nur nach und nach bearbeiten kann – und stellte gleichzeitig weitere Unterstützung durch Verordnungen des Ministeriums, z.B. zur Regelung der Praxisanleitung, in Aussicht.
Erfolgreiche Arbeit des BLGS NRW – dank vieler engagierter Mitglieder
In der Landesversammlung verdeutlichte Thomas Kutschke, dass die erfolgreiche Arbeit des BLGS NRW nur durch die engagierte Arbeit in zahlreichen Gremien, vor allem aber durch das Engagement der Mitglieder möglich wird. Die steigenden Mitgliederzahlen sowie die steigende Wahrnehmung des BLGS NRW als Ansprechpartner für Politik, Berufspolitik und Schulen sind eindeutige Signale, dass sich die Arbeit auszahlt. Ausdrücklich bedankte sich Thomas Kutschke für das Engagement der Schulen, die zahlreich die Landtagsabgeordneten kontaktiert und das Absenken des Lehrer-Schüler-Schlüssels kritisch hinterfragt hatten. Hier sei der politische Einfluss deutlich geworden. Gleichwohl lobte er die konstruktive Zusammenarbeit mit dem MAGS, die trotz inhaltlich unterschiedlicher Positionen durch gegenseitige Wertschätzung geprägt sei.
Neues Mitglied im Landesvorstand
Dr. Andreas Bock wurde in der Landesversammlung mit eindeutiger Zustimmung der Mitglieder in den Landesvorstand des BLGS NRW berufen. Er folgt auf Heinz Lönneßen, der seine Tätigkeit im Landesvorstand aus privaten Gründen aufgegeben hatte. In den Regionalkonferenzen übernimmt Susanne Leng die Sprecherfunktion für den RB Düsseldorf, Carsten Matar für den RB Köln und Dennis Martach für den RB Münster. Der Landesvorstand freut sich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.
MAGS regelt Förderung der Altenpflegehilfe und Familienpflege neu
Gute Nachrichten für die Fachseminare für Alten- und Familienpflege: das MAGS NRW hat die finanzielle Förderung der Schulen für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Familienpflege an den Fördersatz in der Altenpflegeausbildung angepasst. Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2019 in Kraft.
Pauschalbeträge sind vereinbart
In Nordrhein-Westfalen steht die Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung ab 2020: Das MAGS hat mit den Trägern der Schulen, den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen, der Krankenhausgesellschaft, den Trägern der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie den privaten Krankenversicherern eine Einigung zur Finanzierung der Ausbildungskosten vereinbart.
Damit steht die neue Pflegeausbildung auf einer soliden finanziellen Basis, die für Planungssicherheit bei den Pflegeschulen und Trägern der praktischen Ausbildung sorgen soll. Die jetzt vereinbarten Pauschalen sind die Basis des Ausbildungsbudgets, das Schulen und Träger zukünftig aus dem Ausbildungsfonds erhalten. Fondsverwaltende Stelle ist die Bezirksregierung Münster.
Für das Jahr 2020 sind pro Schüler und Jahr 7.350 € für die Pflegeschulen und 8.000 € für die Träger der praktischen Ausbildung vereinbart. In 2021 steigen die Pauschalen auf 7.563 € bzw. 8.232 €.
Im Landeshaushalt sind zudem Mittel eingestellt, die die bisher nicht geregelten Miet- und Investitionskosten der Schulen, die nicht in Trägerschaft eines Krankenhauses sind, zumindest teilweise auffangen sollen. Höhe und Verteilungsschlüssel sind noch nicht bekannt.
DVO-PflBG NRW veröffentlicht:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat am 01.10.2019 die Verordnung zur Durchführung des Pflegeberufegesetzes in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Damit liegt nun neben den Regelungen des Bundes auch die landesrechtliche Regelung für die Umsetzung des PflBG vor.
Richtlinie DigitalPakt Nordrhein-Westfalen veröffentlicht:
Am 11.09.2019 wurde die Richtlinie über die Gewährung zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW veröffentlicht. Hier werden die Schulen des Gesundheitswesens, namentlich die Pflegeschulen, ausdrücklich einbezogen.
Die Mittel werden als Schulträgerbudget sowohl in der Höhe als auch in Bezug auf den Fördergrund der einzelnen Pflegeschule zugewiesen. Förderfähig sind maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, damit bleibt ein Eigenanteil von 10% übrig, der vom Träger übernommen werden muss.
Von Seiten der Geschäftsstelle Gigabit NRW ist eine Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Förderrichtlinie im November geplant.
Heinz Lönneßen gibt Rücktritt aus Landesvorstand bekannt
Mit großem Bedauern hat der Landesvorsitzende Thomas Kutschke auf den Rücktritt von Heinz Lönneßen aus dem Landesvorstand des BLGS NRW reagiert: “Mit dem Rücktritt verlieren wir einen engagieren und sympathischen Kollegen und darüber hinaus einen versierten Texter. Heinz Lönneßen hat nicht nur einfach Protokolle geschrieben, auch die meisten Schreiben, Stellungsnahmen und Veröffentlichungen stammen aus seiner Feder. Menschlich wie auch fachlich bedauern wir seine Entscheidung, können sie aber bei der Vielzahl von Belastungen, die die Arbeit aller Schulleitungen prägen, verstehen. Wir wünschen ihm persönlich alles Gute und viel Erfolg in seinem Bildungszentrum.”
Dr. Andreas Bock ist seit der letzten Vorstandswahl erster Nachrücker und hat bereits bestätigt, dass er die Nachfolge von Heinz Lönneßen im Landesvorstand antreten wird. Der Landesvorstand freut sich auf die Zusammenarbeit und sichert Dr. Bock die volle Unterstützung beim Einstieg in das neue Amt zu. Bei der nächsten Landesversammlung am 14.11.2019 wird sich Dr. Andreas Bock den Mitgliedern vorstellen.
Weitere Themen der Sitzung des Landesvorstands am 26.08.2019 im Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe Südwestfalen GmbH in Siegen waren die Fachtagung und Landesversammlung des BLGS NRW, der Austausch über Aktuelles aus den Regional- und Sektionskonferenzen, die Entwicklung der Pflegekammer NRW sowie Aktuelles aus dem Begleitgremium zur Umsetzung der Pflegeberufereform im MAGS.
Fachtagung und Landesversammlung des BLGS NRW am 14.11.2019:
Es wirkt fast wie abgesprochen: kurz vor der Fachtagung des BLGS NRW, die sich in diesem Jahr thematisch mit der Digitalisierung in der Pflegebildung beschäftigt, hat das Schulministerium NRW die Förderrichtlinie sowie die Förderbeiträge für die Ausbildungsstätten aus dem Digitalpakt zwischen Bund und Ländern veröffentlicht. Somit kann das Thema aktueller nicht sein!
Dr. Joana Burchert verdeutlicht in ihrem Beitrag, dass die Digitalisierung nicht allein eine Methodenfrage für die Bildungseinrichtungen ist und Andreas Winter wird in seinem Vortrag Wege der Digitalisierung in Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens vorstellen.
Aktuelles aus den Regional- und Sektionskonferenzen:
Die Regionalkonferenzen beschäftigen sich alle intensiv mit der Umsetzung des PflBG. Hierzu entwickeln sich z.T. enge Kontakte und Verbünde, die sich mit den zentralen Fragen der Umsetzung in einer Region beschäftigen, um gemeinsame und tragfähige Lösungen zu finden. Wir freuen uns sehr, dass mittlerweile in allen Regierungsbezirken Praxisanleiterkonferenzen gegründet sind, die rege Beteiligung zeigt einmal mehr, wie groß der Bedarf der Kolleginnen und Kollegen ist, dem wir mit unserem Angebot gerne entsprechen. Die Sektion OTA-ATA blickt ebenfalls einer neuen Gesetzgebung entgegen: erstmals sollen die ATA- und OTA-Ausbildungen bundesweit gesetzlich geregelt werden, der entsprechende Gesetzentwurf muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.
Pflegekammer:
Ziel des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ist, das Kammergesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden, so dass 2020 der Errichtungsausschuss berufen und die Vorbereitungen zur Gründung der Pflegekammer beginnen können. Das ehrgeizige Ziel von Minister Laumann: die Kammer soll 2021 an den Start gehen! Der BLGS NRW beteiligt sich aktiv und will u.a. die Belange der Lehrenden und Auszubildenden im Errichtungssausschuss vertreten.
Begleitgremium zur Umsetzung des PflBG:
Im Begleitgremium wird derzeit die Neugestaltung der Ausbildung zur Pflegefachassistenz beraten, die die bisherigen Helferqualifikationen (Altenpflegehilfe und Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz) ablösen soll. Das Land hat erste Ideen für eine Gesetzgebung vorgelegt, die nun beraten und diskutiert werden.
Die nächste Sitzung des Landesvorstandes findet am 11.12.2019 in der St. Elisabeth Akademie in Neuss statt.
Kammergesetz geht in Verbändeanhörung
Nach der großen Zustimmung bei einer Befragung zur Einrichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen versprach der zuständige Landesmminister Karl-Josef Laumann bis zur Sommerpause ein Kammergesetz vorzulegen. Das Versprechen wurde gehalten. Ein Gesetzentwurf geht nun in den Prozess der Verbändeanhörung. Der BLGS wird sich über den Pflegerat NRW in die Beratungen einbringen.
Laumann begründet in einer Pressemitteilung die Notwendigkeit einer Pflegekammer erneut: “Wenn über Pflege gesprochen und entschieden wird, sitzen viele Berufsgruppen mit am Tisch – die Pflege selbst oft aber nicht. Mit der Pflegekammer soll sich das ändern.” Mit einer Pflegekammer würden sich die Kräfteverhältnisse im Gesundheitswesen dauerhaft verschieben.
Auch einen Zeitplan legte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor: Die Kammerversammlung solle zum Ende des Jahres 2021 erstmals zusammentreten. “Dann soll die Pflegekammer zum Beispiel eigene Qualitätsrichtlinien erlassen sowie Standards für die Berufsausübung festlegen. Ab dem Jahr 2023 soll die Pflegekammer schließlich selbstständig das Fort- und Weiterbildungs-wesen der Pflegefachpersonen regeln”. 5 Millionen Euro stellt das Land als Anschubfinanzierung zur Verfügung.
Ausschuss beschäftigt sich mit BLGS-Protest
Der Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes hat viele Lehrende in NRW empört. Anlass ist die von der Bundesgesetzgebung abweichende Lehrer-Schüler-Relation von 1:25, die in NRW in den kommenden jahren gelten soll.
Nun befasste sich der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit dem Thema.
Zahlreiche BLGS-Mitglieder hatten sich zuvor schriftlich, telefonisch und teilweise auch persönlich an Abgeordnete des Landtags gewandt um ihren Unmut über die geplante Schlechtstellung der Lehrenden kundzutun. So schreibt beispielsweise Hermann Geusendam-Wode, Schulleiter in Münster, an Abgeordnete seines Wahlkreises, er habe sich auf die Pflegeberufereform gefreut. Der Entwurf der Durchführungsverordnung konterkariere allerdings die Anstrengungen der Pflegeschulen in NRW. „In keinem anderen Bundesland wird ein Schüler-Lehrer-Verhältnis unterhalb der bundesgesetzlichen Norm geplant.“ stellt Geusendam-Wode fest.
In der Argumentation ist er mit dem BLGS einig: Ausbildungsqualität ist nicht zum Nulltarif zu haben und der Pflegeberuf wird in Nordrhein-Westfalen nicht attraktiver, wenn man in den Schulen schlechtere Strukturqualität bietet als in jedem anderen Bundesland.
Vor dem Fachausschuss des Landtags wiederholte Minister Karl-Josef Laumann noch einmal seine Argumentation. Es seien zu wenig Lehrende auf dem Arbeitsmarkt. Um nicht Ausbildungskapazitäten abbauen zu müssen werde vorübergehend der Lehrer-Schüler-Schlüssel angepasst. Den Lehrerprotest nehme er sehr ernst und sicherte zu in 2 Jahren auf der Basis der dann vorliegenden neuen Zahlen der Landesberichterstattung die Lehrer-Schüler-Relation erneut beurteilen zu wollen.
Ausschuss beschäftigt sich mit BLGS-Protest
Der Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes hat viele Lehrende in NRW empört. Anlass ist die von der Bundesgesetzgebung abweichende Lehrer-Schüler-Relation von 1:25, die in NRW in den kommenden jahren gelten soll.
Nun befasste sich der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit dem Thema.
Zahlreiche BLGS-Mitglieder hatten sich zuvor schriftlich, telefonisch und teilweise auch persönlich an Abgeordnete des Landtags gewandt um ihren Unmut über die geplante Schlechtstellung der Lehrenden kundzutun. So schreibt beispielsweise Hermann Geusendam-Wode, Schulleiter in Münster, an Abgeordnete seines Wahlkreises, er habe sich auf die Pflegeberufereform gefreut. Der Entwurf der Durchführungsverordnung konterkariere allerdings die Anstrengungen der Pflegeschulen in NRW. „In keinem anderen Bundesland wird ein Schüler-Lehrer-Verhältnis unterhalb der bundesgesetzlichen Norm geplant.“ stellt Geusendam-Wode fest.
In der Argumentation ist er mit dem BLGS einig: Ausbildungsqualität ist nicht zum Nulltarif zu haben und der Pflegeberuf wird in Nordrhein-Westfalen nicht attraktiver, wenn man in den Schulen schlechtere Strukturqualität bietet als in jedem anderen Bundesland.
Vor dem Fachausschuss des Landtags wiederholte Minister Karl-Josef Laumann noch einmal seine Argumentation. Es seien zu wenig Lehrende auf dem Arbeitsmarkt. Um nicht Ausbildungskapazitäten abbauen zu müssen werde vorübergehend der Lehrer-Schüler-Schlüssel angepasst. Den Lehrerprotest nehme er sehr ernst und sicherte zu in 2 Jahren auf der Basis der dann vorliegenden neuen Zahlen der Landesberichterstattung die Lehrer-Schüler-Relation erneut beurteilen zu wollen.
“Wir bieten uns als Ansprechpartner an“
In einem Brief an den Landesgesundheitsminister stellt sich die BLGS-Sektion „Notfallsanitäter“ als Ansprechpartner vor. Anlass für das Schreiben ist der Erlassentwurf zur Umsetzung des § 6 NotSanG. Hier ist die Qualifikation von Lehrkräften und Schulleitungen in der Ausbildung zum Notfallsanitäter regelt.
Der Erlass des Ministeriums soll nun Übergangsregeln definieren, die auch andere als die Masterqualifikation für Lehrende in Schulen für die Ausbildung zum Notfallsanitäter zulassen. „Die vorgeschlagene Übergangsregelung halten wir für angemessen und unterstützen sie.“ Heißt es in dem Brief an Minister Laumann. Langfristig müsse aber eine Masterqualifikation festgeschrieben werden.
Auch bei der Qualifikation der Schulleitungen empfehle sich eine „Orientierung an den Anforderungen des PflBG“. Hierfür sei ein Ausbau des Hochschulangebotes für rettungsdienstliches Personal wünschenswert.
Jochen Hanisch und Thomas Wejers sind Sprecher der noch jungen Arbeitsgruppe im BLGS. “Wir hoffen mit unserem Schreiben an den Minister noch mehr Kolleginnen und Kollegen davon überzeugen zu können, dass es sinnvoll ist, sich im BLGS zu vernetzen.” sagt Jochen Hanisch. Die Unterstützung durch den Landesvorstand sei ein wichtiger Rückhalt für Arbeit der Sektion.