Medizinisch-technische Berufe: Aktivitäten und Positionen
Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenz (ATA / OTA)
Am 1. Januar 2022 sind das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) und die Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung in Kraft getreten. Damit wurden beide Berufe erstmals bundesgesetzlich geregelt und in ein Berufsbild überführt, das gängige Qualifikationsstandards der Gesundheitsfachberufe erfüllt.
Im Rahmen der Verbändebeteiligung haben wir uns für eine qualitativ hochwertige Ausbildung und die Etablierung der notwendigen Rahmenbedingungen eingesetzt.
Dokumente zum Download:
- Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz – ATA-OTA-G
- Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – ATA-OTA-APrV
- BLGS-Stellungnahmen zum ATA-OTA-Gesetz und zur ATA-OTA-Prüfungsverordnung
Berufe in der Medizinischen Technologie: MTR / MTL / MTF
Am 1. Januar 2023 treten das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV) in Kraft. Im Rahmen der Verbändebeteiligung haben wir uns für eine Ausbildungsreform eingesetzt, die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an eine moderne Beruflichkeit genügt. Wir begrüßen insbesondere die:
- neue Berufsbezeichnung “Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe”
- Anpassung und Ausdifferenzierung der Ausbildungsziele
- Konkretisierung und Erweiterung der Ausbildungsstruktur
- Festlegung von Mindestanforderungen im Sinne gängiger Qualitätsstandards an die schulische und praktische Ausbildung
- Schulgeldfreiheit
Damit ist es gelungen, die Regelungen in wesentlichen Punkten an die Ausbildungs- und Berufsrealität anzupassen und einen Anschluss an Standards herzustellen, die in den meisten Ausbildungsberufen seit Jahrzehnten selbstverständlich sind. Allerdings bedarf es aus unserer Sicht noch weiterer Verbesserungen. Vor allem muss für Lehrkräfte, analog zum PflBG, eine insbesondere medizin- bzw. gesundheitspädagogische Hochschulqualifikation auf Masterniveau vorausgesetzt werden. Die weitere Entwicklung werden wir konstruktiv begleiten.
Dokumente zu Download:
- MT-Berufe-Gesetz – MTBG
- MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV
- BLGS-Stellungnahme zum MT-Berufe-Gesetz